Rechtsgutachten BornheimSuche nach neuen Flächen für die Windkraft startet
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Bornheim – Noch ist das mit Spannung erwartete Rechtsgutachten, das darüber Auskunft geben soll, wo in Bornheim künftig Windräder zur Energieerzeugung errichtet werden können, nicht öffentlich. Vorgestellt wird es erstmals in einer gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Stadtentwicklungsausschusses am morgigen Mittwoch (18 Uhr, Rathaus) von Rechtsanwalt Dr. Tassilo Schiffer von der Kölner Anwaltskanzlei CBH.
Fest steht, dass die beiden Vorrangzonen für Windenergienutzung zwischen Sechtem und Wesseling, wie sie im 2010/11 neu aufgelegten Flächennutzungsplan festgeschrieben worden waren, nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen genügen. Daher empfiehlt die Verwaltung den beiden Gremien und den Mitgliedern des Stadtrates in dessen Sitzung am Donnerstag, ein Verfahren einzuleiten um einen „sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft“ aufzustellen. In ihm sollen „Potenzialflächen“ ermittelt werden.
LSV betont Schutz der Natur
Der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV) beschäftigt sich auf seiner öffentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch in der Gaststätte Waldhof in Merten ebenfalls mit der Frage der Windräder. Der Vorstand des LSV sieht die Bestrebungen einiger Investoren, auf dem Villerücken in naher Zukunft Windräder zur Energiegewinnung zu erstellen, mit großer Sorge, ist aber skeptisch, ob sich die Vorhaben verhindern lassen.
Derzeit dürfen Windkrafträder in Bornheim nur in einer sogenannten Konzentrationszone im Rheintal bei Sechtem gebaut werden. Nach dem aktuell im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachten müsse möglicherweise in Zweifel gezogen werden, so der LSV, ob die mit der Konzentrationszone verbundene Ausschlusswirkung zur Errichtung von Windkrafträdern an anderer Stelle im Stadtgebiet aus rechtlichen Gründen zukünftig aufrechterhalten werden kann.
LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna betont, der Verein setze sich weiterhin „für den Schutz und den Erhalt der für die Menschen und die Natur in Bornheim und gerade auch im Ballungsgebiet in der Rheinschiene so wichtigen noch vorhandenen Freiräume und wertvollen Naherholungsgebiete“ ein. (Bir)
Die Verwaltung will auf der einen Seite ausreichende und attraktive Konzentrationszonen identifizieren und andererseits für das übrige Stadtgebiet eine Ausschlusswirkung erzielen, um eine unkontrollierte Ansiedlung von Windenergie sicher auszuschließen.
In einem ersten Schritt gilt es sogenannte „harte Tabuzonen“ zu identifizieren, die für den Bau von Windrädern schlechterdings nicht in Betracht kommen. In einem zweiten Schritt gilt es solche Flächen auszuschließen, die nach allgemeinen und übergeordneten Kriterien der Stadt hierfür nicht zur Verfügung stehen sollten („weiche Tabuzonen“). Die so ermittelten Potenzialflächen sind dann mit den dort jeweils konkurrierenden Raumnutzungen abzuwägen, schreibt die Stadt.
Wie berichtet, haben in der Vergangenheit mehrere Unternehmen – darunter die Stadtwerke Aachen, innogy Essen und die Bürgerenergiegenossenschaft REA Düren – ihr Interesse bekundet und für ihr Vorhaben geworben auf dem Villerücken zwischen Rösberg, Hemmerich und Waldorf bis zu 19 Windräder zu bauen. Gespräche mit Grundstückseigentümern hat es bereits gegeben.
Für heftig „Gegenwind“ sorgt in diesem Frühjahr eine gleichnamige Interessengemeinschaft, die sich entschieden gegen den Bau von Windrädern auf dem Vorgebirgskamm aussprach. Auch die Vertreter sämtlicher politischen Parteien, der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (siehe Infokasten) und Bürgermeister Wolfgang Henseler lehnten dies entschieden ab und betonten, dass keine Windräder außerhalb der bestehenden Konzentrationszone bei Sechtem errichtet werden sollten.
Ob die Stadt diese Forderung weiterhin durchsetzen kann, ist aufgrund der geänderten Gegebenheiten mittlerweile fraglich. Daher gab die Verwaltung im Frühjahr das juristische Gutachten in Auftrag, das morgen präsentiert wird. Denn mit dem Sechtemer Areal gibt es Probleme: Ursprünglich sollten auf der 60 Hektar großen Konzentrationszone von der Firma Enercon aus Aurich sechs Windräder gebaut werden. Doch daraus wurde am Ende nichts. Die Stromvergütung sank, die Höhe der Anlagen wurde auf 150 Meter bis zur Rotorspitze begrenzt, gerechnet hätte sich für Enercon allerdings erst eine Höhe von mindestens 200 Metern, und am Ende machte noch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dem Vorhaben ein Strich durch die Rechnung. Die Windräder stünden nicht weit genug vom Flughafen Köln/Bonn entfernt. Dadurch könnten Flugsicherungseinrichtungen wie das Drehfunkfeuer des Airports gestört werden.
Kritik kam auch von der Stadt Wesseling, wo man von „Monster-Windrädern“ sprach.