Alfter/Bonn – Dieses Spektakel werden die Eheleute nicht vergessen: Ein knallroter Ferrari, der ihnen auf einer schnurgeraden Landstraße bei Vinxel entgegenkam, beschleunigte plötzlich – und geriet dabei wohl auf eine seitliche Grasnarbe, schlingerte und schleuderte in den Graben. Mit einer 180 Grad-Kehre wendete der Fahrer, wirbelte Staub auf und schien wieder auf Spur zu kommen. Aber der Ferrari war nicht mehr unter Kontrolle zu bringen und landete mit einer weiteren Pirouette rücklings im Feld. Die Eheleute, die Angst hatten, dass das Geschoss in ihr eigenes Auto fährt, riefen sofort die Polizei.
Wegen des Unfalls am 6. September 2020 musste sich jetzt ein ehemaliger Rennfahrer aus Alfter vor dem Bonner Amtsgericht unter anderem wegen einer Trunkenheitsfahrt sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Der 50-Jährige war mit 1,56 Promille am Steuer des Ferraris gewesen. Aber die Liste der strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Mann, der bis vor einigen Jahren Rennen in der Langstreckenmeisterschaft auf dem Nürburgring fuhr, war noch länger – unter anderem Widerstand gegen Polizeibeamte. Denn ein Jahr zuvor bereits war er durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen.
Mit 2, 04 Promille erwischt
Als er am 12. November 2019 in Beuel mit 2, 04 Promille – wie später festgestellt wurde – in eine Polizeikontrolle geraten war, gab der Angeklagte, während die Beamten seine Papiere verlangten, plötzlich Gas, raste über eine rote Ampel, schnitt hochriskant einen Taxifahrer und flüchtete, ohne dass die Streife ihm folgen konnte. Als die Beamten den Sportler eine Stunde später zuhause in Alfter zur Alkoholkontrolle abholen wollten, musste er in Handschellen abgeführt werden, da er heftig Widerstand leistete und die Polizisten fortwährend beleidigte. Später behauptete der 50-Jährige, er habe „auf den Schrecken“ daheim erstmal eine Flasche Wodka getrunken; während der Kontrolle jedoch sei er noch nüchtern gewesen. Das aber ließ sich im Prozess nicht mehr aufklären.
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Die Trunkenheitsfahrt mit dem Ferrari hat der Angeklagte eingeräumt: An dem Tag habe er das Rennauto, das er für 87 000 Euro im Internet mit geliehenem Geld gekauft und dessen Motor er hobbymäßig restauriert habe, einem Kaufinteressenten vorführen wollen. Als er mit dem „Kleinod“ im Graben landete, habe er unter Schock gestanden: Er habe gewusst, dass er gerade 100 000 Euro versenkt habe. Denn das sollte der Verkaufspreis sein.
Bei einem so immensen Schaden, den sich der geständige Ex-Rennfahrer selbst zugefügt hat, blieb die Amtsrichterin am Ende vergleichsweise milde. Sie verurteilte den 50-Jährigen zu 2800 Euro (80 Tagessätze à 35 Euro) Geldstrafe. Zudem wurde eine weitere Führerscheinsperre für die Dauer von sechs Monaten angeordnet.