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SPD-Fraktion will junge Menschen ab 16 Jahren wählen lassen

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Wiesbaden – Die Frage nach einer möglichen Absenkung des Wahlalters bei hessischen Kommunalwahlen spaltet den Landtag. Die SPD-Fraktion warb am Mittwoch in Wiesbaden für ihren Gesetzesentwurf für ein Wahlrecht ab 16 Jahren. „Die Ergebnisse aus der politikwissenschaftlichen Forschung untermauern nachdrücklich, dass politisches Interesse und Engagement bei 16- und 17-Jährigen nicht weniger ausgeprägt sind als bei 18-Jährigen”, sagte der Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph. Die SPD strebe mittelfristig auch die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren auf Landesebene an.

Derzeit gilt in Hessen auf kommunaler Ebene ein aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, wie auch bei der Bundestags- und der hessischen Landtagswahl. „Es bleibt auch in Zukunft sinnvoll, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu koppeln”, sagte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Max Schad. „Alles andere würde unweigerlich Widersprüche hervorrufen.” Mit 16 Jahren dürfe man in Deutschland ohne Einwilligung der Eltern keine Verträge abschließen, nicht heiraten und nicht mal ein Fahrrad kaufen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Müller, entgegnete: „Jugendliche im Alter ab 16 Jahren verfügen über die notwendige Einsichtsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein, um eine Wahlentscheidung treffen zu können.” Es gebe keinen Grund, ihnen dies vorzuenthalten. „Mit dem Wahlrecht ab 16 erreichen wir mehr Generationengerechtigkeit und ermöglichen Jugendlichen, ihre Ansprüche und Anliegen besser zu vertreten”, argumentierte Müller.

Auch die jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elisabeth Kula, betonte: „Der Ausschluss vom Wahlrecht für Jugendliche unter 18 ist undemokratisch und nicht mehr zeitgemäß.” Insbesondere die Fridays for Future-Bewegung zeige das leidenschaftliche Engagement junger Menschen. Viele Unter-18-Jährige arbeiteten in Ausbildungsberufen oder Ferienjobs und zahlten Steuern, über deren Verwendung sie nicht einmal mitbestimmen dürften.

Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl, erinnerte an Einwände von Seiten der Kommunen, dass Kommunalwahlen nicht als Experimentierfeld missbraucht werden dürften. „Wenn der Landtag eine Änderung des Wahlrechts in Angriff nehmen möchte, sollte er damit zunächst auf Landesebene beginnen”, sagte Vohl. Dafür sei aber die Zustimmung der Bevölkerung notwendig.

Das Thema Wahlalter beschäftigte erst vor kurzem die Justiz in Hessen: Ein Jugendlicher hatte gegen die Gültigkeit der Marburger Oberbürgermeisterwahl geklagt - und war damit Anfang April vor dem Verwaltungsgericht Gießen gescheitert. Der zum Zeitpunkt des Urnengangs im März 2021 erst 17-Jährige begründete seine Klage damit, dass er zu Unrecht wegen seiner Minderjährigkeit von der Wahl ausgeschlossen gewesen sei. Die Richter folgten der Sichtweise des jungen Mannes allerdings nicht und wiesen dessen Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Jugendliche hatte argumentiert, da alle Grundrechte auch Kindern und Jugendlichen zustünden, gelte dies auch für das aktive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Hessen - und zwar unabhängig vom Alter. Mit der Festsetzung des Wahlmindestalters von 18 Jahren entziehe der hessische Gesetzgeber den Jungen das aktive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen, was verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei.

Nach Auffassung der Gießener Verwaltungsrichter verstößt die hessische Regelung im vorliegenden Fall nicht gegen Verfassungsrecht. Begründung: Es sei „originäre Entscheidung” des Gesetzgebers, über die Wahlreife zu befinden.

© dpa-infocom, dpa:220511-99-243996/3 (dpa/lhe)