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KommentarLauterbachs Klinikreform lässt viele Fragen offen

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Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit

Dass mit der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach alles besser werden wird, glauben wohl nur notorische Optimisten.

Was für ein Wortungetüm: „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“. Es verspricht viel, dürfte den mit ihm verbundenen Erwartungen aber kaum gerecht werden. Denn dass mit der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach alles besser werden wird, glauben wohl nur notorische Optimisten.

Das deutsche Klinikwesen ist in seiner heutigen Form ein Fall für die Intensivstation. Die Folgen einer jahrzehntelangen „Ökonomisierung“ des Gesundheitssystems – sprich: des Kostendrucks – sind ein beängstigender Personalnotstand und eine sinkende Versorgungsqualität. Vor allem die Corona-Pandemie hat einmal mehr die Mängel offengelegt Zu viele Krankenhäuser lassen sich nur noch schwer wirtschaftlich betreiben; von den 600 größten schreibt rund die Hälfte rote Zahlen. In den vergangenen 25 Jahren ist die Zahl der Kliniken um mehrere Hundert auf unter 1900 gesunken.

Vor allem auch kleinere Häuser im ländlichen Raum stehen oft unter hohem wirtschaftlichen Druck; deren Existenz zu sichern, ist ein lobenswertes Anliegen der Reform. Ob es gelingt? Eine Nahversorgung in Notfällen muss ebenso gesichert sein wie die Spezialversorgung in ausgewählten Kliniken; nicht alle müssen alles machen.

Tatsächlich sind die vom Bundeskabinett nun verabschiedeten Reformpläne zur Behebung von Versäumnissen der Vergangenheit kein Allheilmittel. Ihre Umsetzung ist alles andere als einfach – zumal es um sehr viel Geld geht. Zuletzt lagen die jährlichen Krankenhauskosten deutlich über 130 Milliarden Euro.

Die klaren Typisierungen der Hospitäler, eine Absenkung der Fallpauschalen, stattdessen eine Honorierung über Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen – all das könnte die Kliniklandschaft künftig verändern. Zum Positiven, sagt der Minister. Klinikmanager und Mediziner sind skeptisch. Dass das Gesetz Verfassungsklagen von Bundesländern, Krankenkassen oder niedergelassenen Ärzten provoziert, ist zu befürchten.

Klar ist: Auf die Krankenkassen kommen mit der Reform Mehrausgaben in Höhe von mindestens 300 Millionen Euro zu. Dem sollen dann deutliche Effizienzgewinne und Minderausgaben durch eine stärker koordinierte und hochwertiger Versorgung gegenüber stehen. Ob die Rechnung aufgeht? Man sei, sagt der Minister, zum Erfolg verdammt. Das klingt weniger nach einer Garantie als nach Zweckoptimismus.