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Lauterbach: Corona-Isolation auf Anordnung bleibt doch

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Berlin – Die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es nun doch nicht geben. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an.

„Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Corona-Infektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht”, schrieb der SPD-Politiker auf Twitter. Die geplante Änderung entlaste zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal sei „falsch und schädlich”.

Weiter schrieb Lauterbach: „Corona ist keine Erkältung. Daher muss es weiter eine Isolation nach Infektion geben. Angeordnet und kontrolliert durch die Gesundheitsämter.” Mehr dazu wolle er Mittwoch (6. April) offiziell machen. Lauterbach betonte: „Der Fehler lag bei mir und hat nichts mit der FDP oder Lockerung zu tun.” In der ZDF-Sendung „Markus Lanz” am späten Dienstagabend hatte Lauterbach bereits angekündigt, dass es die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten nicht geben werde. Bleiben solle aber eine verkürzte Isolation von fünf Tagen.

Nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatte der Minister am Montag mitgeteilt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten sollte demnach nur noch „dringend empfohlen” werden, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden - für Kontaktpersonen von Infizierten sollte es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts sollte wegfallen.

Lauterbach sagte im ZDF, das wäre zur Entlastung der Gesundheitsämter auch sinnvoll gewesen. Das Signal aber, dass ein Infizierter selbst über eine Isolation entscheide, sei „so negativ, so verheerend”, dass es an diesem Punkt eine Veränderung geben müsse. Der „symbolische Schaden”, Corona sei nicht gefährlich, sei so verheerend, dass man diese Isolationsordnung so nicht machen könne.

„Es bleibt dann dabei, wenn jemand krank ist, also hat sich infiziert, dann ordnet das Gesundheitsamt weiter an. Und wenn jemand nur Kontaktperson ist, und es ist Quarantäne, dann macht man es selbst.” Für die Quarantäne brauche man die Gesundheitsämter nicht.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte es sei gut, dass der Bundesgesundheitsminister seinen Fehler eingesehen habe und die Pflicht zur Isolation von Infizierten aufrecht erhalten wolle. Die Isolationspflicht eines infizierten Menschen sei etwas anderes als die Quarantäne einer Kontaktperson. „Infizierte stecken andere Menschen mit dem Virus an und gefährden gerade Immungeschwächte, die mitten unter uns leben. Corona ist kein Schnupfen.”

© dpa-infocom, dpa:220405-99-801108/6 (dpa)