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UmfrageSo viele Anträge wurden wegen Impfschäden gestellt

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Spritze Symbolbild Impfung

Symbolbild 

Köln – Impfschäden nach einer Corona-Impfung sind extrem selten, kommen aber sehr vereinzelt vor. Seit Beginn der Impfkampagne vor zwölfeinhalb Monaten wurden 155,4 Millionen Dosen verabreicht. Bei den zuständigen Behörden der 16 Bundesländer sind seitdem insgesamt 1219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Schäden eingegangen. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion in allen Ländern, denn eine bundesweite Erhebung dazu gibt es nicht.

Von allen Anträgen wurden 18 bewilligt

1219 Anträge bei 155,4 Millionen Impfungen, das ist umgerechnet einer pro 127.500 Impfungen. Von den Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt. Noch mal umgerechnet heißt das: Auf 8,6 Millionen Impfungen kommt bisher ein anerkannter Anspruch auf Schadenersatz. Zu Einzelfällen und somit der Schwere möglicher Schäden und der Höhe etwaiger Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben.

30 weitere Anträge wurden bisher abgelehnt und sechs Anträge zuständigkeitshalber abgegeben, aus sonstigen Gründen erledigt oder vom Antragsteller zurückgenommen.

Wie ein Impfschaden rechtlich definiert ist

Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Personen, bei denen wegen einer Corona-Schutzimpfung dauerhafte gesundheitliche Schäden eingetreten sind, haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung. Darunter fallen aber keine Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber.

Mehrere Sprecher verwiesen darauf, dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei. Zudem sei die Prüfung auf einen Zusammenhang des Zustands mit der Impfung sehr umfangreich und zeitaufwendig. Eine Anerkennung werde deshalb nicht vor Ablauf dieser Frist erteilt.

Bayern ist die Hochburg der Antragsteller

Die meisten Anträge wurden mit 238 in Bayern gestellt, davon sind bislang drei bewilligt. Auf Rang zwei folgt NRW mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung.

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Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht zur Zahl der Anträge äußern. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut bilanziert in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe“ gegen Corona.