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Hunderte Beschwerden gegen MedizinerWas tun, wenn selbst der Arzt Corona leugnet

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Symbolbild 

Köln – Nicht alle Mediziner helfen beim Kampf gegen die Corona-Pandemie mit. Manche stellten fragwürdige Maskenatteste aus, wettern gegen Impfstoffe oder leugnen das Virus. Hunderte entsprechende Beschwerden haben die zuständigen Ärztekammern in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit Corona erreicht. Zig berufsrechtliche Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion unter den Kammern in Deutschland. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende berufsrechtliche Verfahren einzuleiten, wenn es Hinweise auf ein Fehlverhalten von Ärzten gibt.

Auch unter Medizinern gibt es Verschwörungsideologen

Die Beschwerden sind dabei sehr unterschiedlich: Von vermeintlich kleineren Verstößen gegen Abstandsregeln innerhalb von Arztpraxen bis hin zu beinharten Verschwörungsideologen unter Medizinern findet sich laut Rückmeldung der Kammern unter den Hinweisen alles wieder. Sie sind nach den Landeskammergesetzen für Heilberufe für die Aufklärung und Ahndung mutmaßlicher Verstöße gegen die Berufsordnung zuständig.

Auch das Beschwerdeaufkommen in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich teilweise deutlich. Allein die Ärztekammer in Berlin meldet 450 Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stünden. „Die hiesigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen“, heißt es von der Kammer. Die Beweisführung sei oft schwierig, da sowohl Ärzte als auch Patienten die Aussage verweigerten.

Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro möglich

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen teilen sich zwei Kammern die Arbeit. Die Kammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster führt derzeit 75 Verfahren gegen Mediziner. In 24 Fällen stehen dabei „Corona-Leugner“ unter Medizinern im Fokus. Die Kammer Nordrhein zählt 46 berufsrechtlich relevante Verfahren. Die meisten seien mit Hinweisen beendet worden, heißt es aus Düsseldorf. Bei einer einstelligen Zahl sei aber mit Sanktionen zu rechnen. Am Ende der Ermittlungsverfahren kann laut Kammergesetz eine Geldstrafe von bis zu 100000 Euro verhängt oder lediglich eine Rüge ausgesprochen werden.

Das war beispielsweise die Konsequenz eines Verfahrens in Bremen, teilt die dortige Ärztekammer mit. Der Arzt habe Corona und die damit verbundenen Gefahren geleugnet. „In einem weiteren Fall ging es um das Ausstellen möglicher Gefälligkeitsatteste. Hier hat die Ärztekammer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstellt.“

Falsche Maskenatteste an der Ostsee

Bundesweites Aufsehen erregte der Fall eines Mediziners aus Mecklenburg-Vorpommern, der falsche Maskenatteste ausgestellt haben soll. Laut Medienberichten sollen Interessenten für das fragwürdige Angebot aus ganz Deutschland an die Ostseeküste gereist sein. Gegen den Arzt erging zwischenzeitlich ein Strafbefehl.

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Neben den berufsrechtlichen Konsequenzen müssen sich Mediziner im Zweifelsfall in Gerichtsverfahren verantworten – je nachdem, ob die Vorwürfe strafbar sind. Beim Ausstellen falscher Atteste ist dies der Fall. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg beispielsweise gegen eine Ärztin, die Impfzertifikate ohne vorherige Impfung herausgegeben haben soll. Laut NDR hätten sich Interessenten mit dem Codewort „Impfen à la Ingrid“ für das entsprechende Angebot in der Praxis gemeldet.