„Geradezu einladende Armbewegung“AfD-Politiker Björn Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs verurteilt

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Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke (l), Vorsitzender der Thüringer AfD, unterhält sich kurz vor Urteilsverkündung mit seinem Anwalt Ralf Hornemann im Saal des Landgerichts.

Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro.

Es ist schon das zweite Urteil gegen den Thüringer AfD-Landeschef wegen einer verbotenen Nazi-Parole. Er muss eine Geldstrafe zahlen.

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Björn Höcke wird abermals für NS-Parole verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, „sondern eher mimische Zustimmung“. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

Verteidiger hatten Freispruch gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung, wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: „Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.“

Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. (dpa)

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