Klage abgewiesenVerfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

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Bayern, Greding: Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. (Symbolbild)

Die AfD steht ab Montag (01. Juli) unter Beobachtung. (Symbolbild)

Der Verfassungsschutz darf auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung des Landesverbands der AfD in Bayern informieren.

Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. Die Klage der AfD gegen die Beobachtung sei unbegründet. Es lägen eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei.

Verfassungsschutz in Bayern darf AfD-Landesverband beobachten 

Der Geheimdienst entschied im Juni 2022, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute.

Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen die Beobachtung und stellte zudem einen Eilantrag. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz unter anderem zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt.

Bayerisches Verwaltungsgericht weist Beschwerde der AfD zurück

Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen und eine Beschwerde der AfD dagegen im September auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bemängelte nur Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei. Das Verwaltungsgericht entschied nun im Hauptverfahren.

Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf. (afp)

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