AboAbonnieren

Prozess gegen „Bild“-ZeitungWoelki-Klage hat Aussicht auf Erfolg

Lesezeit 2 Minuten
Woelki ist wieder da

Kardinal Rainer Maria Woelki

Köln – Vor dem Landgericht Köln ist am Montag ein Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag verhandelt worden. Dabei ging es um mehrere Artikel über den Umgang des Kölner Erzbischofs mit Missbrauchsfällen, welche die im Verlag erscheinende „Bild“-Zeitung im vergangenen Jahr veröffentlicht hatte. Das Gericht kündigte seine Entscheidungen zu den jeweiligen Berichten für Mai und Juni an. Der Erzbischof hatte in Eilverfahren bereits einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen mehrere Berichte erwirkt.

Die Berichterstattung betrifft unter anderem den Fall eines ehemals ranghohen Vertreters der katholischen Kirche in Düsseldorf. Priester D., den Woelki 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten ernannte, werden sexuelle Übergriffe sowie Verstöße gegen das katholische Keuschheitsgebot vorgeworfen. Unter anderem erfuhr das Erzbistum 2001, also lange vor der Beförderung, dass D. sexuellen Kontakt zu einem damals 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten gehabt hatte. Der Fall kommt auch in einem Aufarbeitungsgutachten vor, das Juristen im März 2021 vorlegten.

Keine Kenntnis über die Personalakte von D.

Laut Darstellung der „Bild“ kannte der Erzbischof bei der Ernennung von D. ein warnendes Schreiben der Polizei sowie weitere belastende Dokumente. Die von Woelki beauftragte Anwaltskanzlei Höcker spricht von Falschberichterstattung. In einer Eidesstattlichen Versicherung, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, erklärt der Kardinal, dass er vor der Beförderung von D. von den Dokumenten aus der Personalakte keine Kenntnis gehabt habe.

Diese Versicherung reiche nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva in der Verhandlung. Woelki müsse auch versichern, von den Inhalten der Dokumente nicht auch auf anderen Wegen gewusst zu haben. Die Kanzlei Höcker kündigte an, ein entsprechendes Schriftstück nachzureichen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Auch D. hat gegen zwei Artikel der „Bild“ geklagt. Die Klage wurde ebenfalls am Montag verhandelt; eine Entscheidung soll im Juni fallen. Das Gericht deutete bereits an, dass die Klage Aussicht auf Erfolg haben könne. Zumindest in Teilen seien die Darstellungen der „Bild“ falsch. So gebe es kein Geständnis von D. auf Kindesmissbrauch. Es sei aber zu prüfen, inwiefern die Artikel von der freien Meinungsäußerung gedeckt seien.

Der Vatikan hat mittlerweile ein kirchliches Strafverfahren gegen D. angeordnet. Kirchenrechtlern zufolge könnte an dessen Ende eine Versetzung oder das Verbot von priesterlichen Tätigkeiten stehen. (KNA)