Seit Wochen ringen Bund und Länder um eine gemeinsame Linie für eine Neuaufstellung der Kliniken. Bis zuletzt gab es aber Streitpunkte.
Bund-Länder-RundeLauterbach wirbt für Verständigung zur Krankenhausreform
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für eine Verständigung auf Grundzüge einer Krankenhausreform geworben. „Die Reform wird die kleinen Kliniken, die wir benötigen auf dem Land für die bedarfsgerechte Versorgung, erhalten“, sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.
Er wolle nur nicht, dass dort „große Krebschirurgie“ gemacht werde, was aus finanziellen Gründen jetzt zum Teil der Fall sei. Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, bei einer erneuten Bund-Länder-Runde eine Einigung auf Eckpunkte für einen dann vorgesehenen Gesetzentwurf zu erreichen. Die Kliniken mahnten „eine geordnete Neugestaltung der Krankenhauslandschaft“ an.
„Ich glaube, dass es diesmal klappt.“
Lauterbach sagte mit Blick auf die Beratungen in Berlin: „Ich glaube, dass es diesmal klappt.“ Man sei immer ein bisschen aufeinander zugegangen, zugleich seien die verteilten Zuständigkeiten des Bundes und der Länder miteinander geregelt worden.
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Unverhandelbar sei, dass die Länder für die Sicherstellung der Versorgung zuständig seien - also, wo sich welche Klinik befinde und ob es in einer Stadt eine oder drei Kliniken gebe. Auf der anderen Seite sei der Bund für eine gleichmäßige und gute Qualität der Versorgung zuständig, so dass etwa Krebsbehandlung dort stattfinde, wo dies besonders gut gemacht werde.
Die Pläne
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa „Kardiologie“ statt grober Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.
Hintergrund sind auch Sorgen der Länder, dass dies für manche Kliniken „rufschädigend wirken“ könne. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Netzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Mahnende Worte
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagt dazu: „Es darf in den kommenden Monaten und Jahren kein unkontrolliertes Kliniksterben geben, das zu Wartelisten und Versorgungsengpässen führt.“ Dort, wo Standorte wegfallen oder umgestaltet werden sollten, müsse die Politik die Bevölkerung von Anfang an mitnehmen und erläutern, wie die Versorgung in Zukunft sichergestellt werde. Nötig sei Klarheit beim Investitionsvolumen, das Bund und Länder für den Umbau der Krankenhauslandschaft planten.
Gaß mahnte zudem erneut einen „Inflationsausgleich“ an. „Zurzeit müssen die Krankenhäuser jeden Monat 500 Millionen Euro neue Schulden machen, um Löhne und Rechnungen zu bezahlen.“ Auch die Länder fordern eine frühe Finanzspritze des Bundes.
Lauterbach lehnte das erneut ab. Es mache keinen Sinn, Kliniken zu unterstützen, von denen die Länder selbst wüssten, dass sie demnächst nicht mehr im Krankenhausplan seien. „Es werden mit und ohne Reform Kliniken sterben, weil wir zu viele haben.“ Die geplanten Pauschalen für das Vorhalten von Leistungen seien die einzige Möglichkeit, kleine Kliniken auf dem Land am Netz zu halten. Eine Überversorgung gebe es eher in Städten.
Änderung bis 2026 oder 2027
Lauterbach strebt an, über den Sommer mit Beteiligung der Länder einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Für die Umsetzung müssten die Länder noch Gesetze ändern, so dass voraussichtlich 2026 oder 2027 Geld nach den neuen Regeln fließen könne, sagte Lauterbach im Deutschlandfunk. (dpa)