Berlin/Köln – Ab dem 1. Juli müssen sich Bürger und Bürgerinnen mit einem Betrag von drei Euro an den zuvor kostenlosen Corona-Bürgertests beteiligen. Ausgenommen davon sind jedoch weiterhin schützenswerte Risikogruppen, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Pressekonferenz am Freitag. „Ich hätte die kostenlosen Tests gerne weitergeführt“, sagte Lauterbach. „Das können wir uns aber nicht leisten.“ Die Kosten müssten mit Blick auf den Bundeshaushalt gesenkt werden und die Bürgertests deshalb in Zukunft gezielter eingesetzt werden.
Für Risikogruppen wie Kindern bis zum Alter von fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Krankenhaus- und Pflegeheim-Besucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, sollen die Tests jedoch weiterhin kostenlos angeboten werden.
Lauterbach: Bundesländer können Bürgerbeteiligung übernehmen
Bei Risikoexposition wie bei Konzertbesuchen und größeren Familienfesten, bei Besuchen von älteren Menschen, nach Risikokontakten und bei einer Warnung auf der Corona-Warn-App sollen die Bürgertests in Zukunft mit einer Bürgerbeteiligung von drei Euro angeboten werden. Die Bundesländer hätten jedoch die Möglichkeit, diesen Bürgeranteil von drei Euro zu übernehmen, erklärte Lauterbach. Das könnte dann sinnvoll sein, wenn es regionale Corona-Ausbrüche gebe. „Wir wollen Infektionsketten durch die Bürgertests auch in Zukunft durchbrechen“, so Lauterbach.
Die neue Testverordnung sei auch eine Antwort auf „die vielen Betrugsfälle, von denen wir in letzter Zeit leider erfahren haben“. Die Kontrollfrequenz und Kontrollqualität könne so erhöht werden. Der Missbrauch von Bürgertests solle auch durch Nachweispflichten erschwert werden, sagte Lauterbach.
Nachweispflicht für kostenlose Bürgertests
Kostenlose Tests bekomme demnach nur noch, wer eine nachvollziehbare Bescheinigung oder ein Attest in Verbindung mit seinem Personalausweis vorlegen könne. Auch für die Drei-Euro-Tests sollen „glaubwürdige Belege“ verlangt werden, um Betrugsfällen vorzubeugen, kündigte Lauterbach an. "Man muss sich in eine Liste eintragen und den Testanlass bekunden", erklärte Lauterbach. Dazu solle es ein "Formblatt" geben. Die Bürgerbeteiligung können konventionell bar oder elektronisch bezahlt werden.
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„Insgesamt ist das eine gute Lösung – die Bürgertests bleiben erhalten", sagte Lauterbach. „Sie werden lückenlos fortgeführt". Mit der neuen Testverordnung sei man „gut gerüstet", erklärte der Gesundheitsminister. Vorschläge der Ärzteschaft, Corona-Tests nur noch in Arztpraxen durchzuführen, hätten ihn nicht überzeugt, erklärte Lauterbach. „Wir wollen mehr Tests, weniger bürokratische und komfortable Tests und dafür haben sich die Testzentren bewährt - nicht jeder hat die Zeit, eine Praxis aufzusuchen."