Berlin – Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Es geht noch nicht um ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, sondern zunächst um die Verabschiedung sogenannter Eckpunkte, also um Grundzüge des Vorhabens. Ein konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt - was keinesfalls sicher ist.
Karl Lauterbach legt Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis vor
Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte und in der Regierung intern abgestimmte Eckpunktepapier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Einzelheiten:
- Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
- Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
- Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt - „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
- Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
- „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
- Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
- Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
- Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, „niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für konsumierende Jugendliche einzuführen“, heißt es in den Eckpunkten.
- Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Die Eckpunkte sind nur ein erster Schritt. Im Zuge der europäischen Abstimmung und in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren zum Cannabis-Gesetz können sich viele Details noch ändern. Lauterbach will sich an diesem Mittwoch in Berlin (11.30 Uhr) zu den Einzelheiten äußern.
Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis nur erster Schritt – Bayern kritisiert Pläne scharf
Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben der Ampel-Koalition. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). „Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung“, warnte er.
Der Konsum berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek äußerte auch die Befürchtung, dass eine Legalisierung in Deutschland auch Cannabis-Fans aus anderen europäischen Ländern anlockt. „Deshalb muss die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Anreize für einen Drogentourismus nach Deutschland geschaffen werden.“ (dpa)