AboAbonnieren

Kölner ErzbischofZehn Anzeigen gegen Woelki bei der Kölner Staatsanwaltschaft

Lesezeit 2 Minuten
wOelki mit Mundschutz

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln

Köln – Zehn Anzeigen gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sind bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Gegenstand der Anzeigen ist die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Priestern im Bistum. Es geht laut Aktenzeichen um „Ermittlungen wegen Begünstigung und Nichtanzeige sexueller Straftaten gegen Kinder und Schutzbefohlene“. Schon in der Vergangenheit hat es Anzeigen gegen den Kardinal gegeben. „Die standen aber nie in vertieftem Zusammenhang mit den Missbrausfällen, und wir haben auch nie ein Verfahren eröffnet“, sagte Willuhn weiter.

Der Verfasser des Missbrauchsgutachtens im Auftrag des Erzbistums, Professor Dr. Björn Gercke, hat sich in allen 236 in Rede stehenden Aktenvorgängen an die Staatsanwaltschaft gewandt. Das hat das Erzbistum bestätigt. „Die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände und Anfangsverdachtsfälle war und ist laut Auftrag von Anfang an Bestandteil der unabhängigen Untersuchung gewesen“, heißt es von Seiten des Bistums.

Neue Internet-Seite zum Schutz vor Gewalt

Im Auftrag heiße es: „Die Gutachter sollen (...) verifizieren, ob ab 2002 alle auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden.“ Dieser Auftrag sei zunächst an die Kanzlei Westphal Spilker Wastl und dann an die Kanzlei Gercke Wollschläger vergeben worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dr. Gercke habe im Auftrag des Erzbistums Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen und sie über alle sich aus den Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. Der Gutachter stehe seit dem Herbst 2020 mit den Behörden in Verbindung.

Im Internet stellt das Erzbistum auf einer überarbeiteten Seite alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter und anderer Gewalt vor. „Ziel unserer Präventionsarbeit ist, dass die Achtung der Rechte der anvertrauten Personen, die Vorbeugung von Gewalt und das konsequente Eingreifen bei Grenzverletzungen und Übergriffen selbstverständlicher Bestandteil des alltäglichen Handelns im kirchlichen Raum sind“, erklärt Manuela Röttgen, Präventionsbeauft ragte im Erzbistum Köln. (eb)