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Fragen und AntwortenDas planen die Bundesländer zu Weihnachten und Silvester

Lesezeit 4 Minuten
weihnachtsmann mit maske

Sicher ist sicher: Dieser Weihnachtsmann der Familie Borchart in Delmenhorst trägt Mundschutz.

Berlin – Die Länder haben geliefert, nun muss man sich noch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigen: Die Länder und der Bund wollen am Mittwoch ein gemeinsames Corona-Regelwerk vorlegen, das einen Fahrplan bis ins neue Jahr vorgibt. Merkel begrüßte die Vorschläge der Ministerpräsidenten und sprach von einem guten Papier, das in seinen Grundzügen ihrer Philosophie folge. Gleichzeitig kündigte sie eigene Vorschläge zur Kontaktreduzierung an, sagte sie in der Unionsfraktionssitzung nach Teilnehmerangaben. Der Deutsche Städtetag mahnte im Vorfeld eine klare Kommunikation an. „Die Regeln müssen einfach und für die Menschen verständlich sein, bitte also nicht zu kompliziert“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung (SPD), unserer Redaktion. Nur wenn die Entscheidungen klar und nachvollziehbar seien „haben wir die Chance, dass die große Mehrheit weiter mitmacht und ihre Kontakte begrenzt“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister. In der Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es, alle Beteiligten wüssten, dass sie den Bürgern mit den Maßnahmen viel abverlangten. Was aber bedeutet das? Ein Überblick:

Wie steht es um die Kontaktverbote?

Die Länderchefs appellieren an die Bürger, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben Zunächst bis zum 20. Dezember – damit bleiben beispielsweise Restaurants weiter geschlossen. Auch Hotelübernachtungen für Touristen sind untersagt. Wer sich ab 1. Dezember treffen will, darf dies nur noch mit einem weiteren Haushalt tun. Die Obergrenze sind maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind allerdings ausgenommen. Schleswig-Holstein allerdings schert hier aus – das Bundesland hält an bis zu zehn Personen fest. Auch für den CSU-Chef und bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder sind die Beschlüsse nur ein „Zwischenschritt“ – allerdings schweben ihm weitere Verschärfungen vor.

Was gilt an Weihnachten?

Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar darf sich ein Haushalt mit maximal zehn Personen treffen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Eine Beschränkung auf nur einen weiteren Haushalt gibt es nicht. Die Länderchefs empfehlen allerdings, wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben. Außerdem will man mit den Religionsgemeinschaften erörtern, wie sich eine Kontaktreduzierung in den Gottesdiensten durchführen lässt.

Wie sieht Silvester aus?

Das diskutierte Böllerverbot soll nicht kommen. Stattdessen eine Empfehlung, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.

Worauf müssen sich Kitas und Schulen einstellen?

Die Einrichtungen sollen nach dem Willen der Länder geöffnet bleiben. Allerdings müssen sich die Schüler ab Klasse 7 mit dem Tragen einer Maske auch im Unterricht abfinden, wenn sie in einer Region mit einer Inzidenz von mehr als 50 leben. Die Lehrergewerkschaft GEW kritisierte die Vorlage als unzureichend. Gesundheitsschutz für Lehrer, Schüler und Eltern einerseits und ein Offenhalten der Schulen andererseits ließen sich damit nicht unter einen Hut bringen, sagte die Vorsitzende Marlis Tepe unserer Redaktion. Es brauche schnell Modelle für einen Wechselunterricht mit geteiltem Präsenz- und Distanzunterricht.

Gibt es Ausnahmen?

Bundesländer, in denen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche „deutlich unter 50“ liegt und die Tendenz weiter sinkend ist, sollen von den Regelungen abweichen dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn nicht zugleich die Intensivstationen und die Gesundheitsämter am Limit sind. Die deutschen Landkreise sind mit der Vorlage zufrieden – und fordern Merkel auf, den Vorgaben der Länder zu folgen. Im Zuge dessen sollte es dann auch möglich sein, bei sinkenden Inzidenzen in einzelnen Bundesländern beziehungsweise auch Landkreisen zu teilweisen Lockerungen zu kommen, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager.

Wie wollen Bund und Länder die Verlängerung des Teil-Lockdowns finanzieren?

Die Hauptlast der verlängerten Corona-Maßnahmen soll der Bund tragen, der die Neuverschuldung 2021 nach Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) um etwa 70 auf mindestens 160 Milliarden Euro erhöhen wird. Da sich der Kreditrahmen von 218 Milliarden Euro für das laufende Jahr als zu hoch erwiesen hat – viele Wirtschaftshilfen liefen nur langsam an und wurden noch kaum ausgeschöpft – kann Scholz die Summe von etwa 70 Milliarden Euro von 2020 auf 2021 verschieben. In beiden Jahren zusammen werde ein Kreditrahmen von etwas mehr als 300 Milliarden Euro benötigt, so Scholz. Damit soll der Bund nach dem Willen der Länder auch eine „Sozialgarantie“ finanzieren: Mit höheren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt soll bis Ende 2022 verhindert werden, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die Grenze von 40 Prozent eines Brutto-Monatsgehalts übersteigen. Vor allem in der Krankenversicherung zeichnet sich in der Corona-Krise ein hohes Defizit ab. Scholz hat die „Sozialgarantie“ in seine neuen Haushaltspläne bereits eingearbeitet.

Was kommt diese Woche in der Haushaltsplanung hinzu?

Der Bundestags-Haushaltsausschuss legt am Donnerstag letzte Hand an den Bundeshaushalt 2021, der am 11. Dezember endgültig vom Bundestag gebilligt werden soll. Dass die bisherige „Novemberhilfe“ für Unternehmen und Solo-Selbstständige auch im Dezember fortgeführt wird, ist bereits Konsens zwischen Bund und Ländern. Sie dürfte den Bund allein für Dezember noch einmal voraussichtlich 17 Milliarden Euro zusätzlich kosten – und auch im Januar dürfte die Hilfe weiter fließen, sollte der Lockdown anhalten.