Bremen – Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche muss sich ein 46-Jähriger seit Freitag wegen Mordes an seiner Frau vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt am Landgericht Bremen wollte sich der Angeklagte nicht äußern.
Ein „Puzzlespiel” nannte deshalb der Sprecher des Gerichts das Verfahren. Mehr als 30 Verhandlungstermine bis März 2023 sind angesetzt. „Man kann sagen, dass es ein ungewöhnlich langes Verfahren ist”, sagte der Sprecher. Die Akten der Staatsanwaltschaft füllten mehrere Umzugskartons.
Die sterblichen Überresten der 32-Jährigen waren Anfang März am Weserufer in Bremerhaven in der Nähe eines Hotels gefunden worden. Zuvor hatten Einsatzkräfte wochenlang nach der Frau gesucht.
Die Anklagebehörde wirft dem in Kasachstan geborenen Deutschen Mord aus niedrigen Beweggründen sowie das Vortäuschen einer Straftat vor. Nach dem mutmaßlichen Mord meldete der Mann seine Frau bei der Polizei als vermisst. Laut Anklage soll er dann bei einer Vernehmung gelogen haben: Seine Frau habe 13.000 Euro von ihm gestohlen und sei verschwunden. Der Mann verfolgte die knappe Anklageverlesung äußerlich ungerührt mit starrem Blick.
Der 46-Jährige soll seine Partnerin Anfang Februar erdrosselt, die Leiche zerteilt und in Plastikfolien und Müllsäcke gepackt haben. Die Säcke steckte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einen großen Reisekoffer, den er mit dem Auto transportierte und schließlich in einen Fluss warf - mutmaßlich in die Weser, in die Geeste oder ein anderes fließendes Gewässer. Vor der Tat soll der Ehemann seiner Frau das Beruhigungsmittel Diazepam gegeben haben.
Ein Fall bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst”
Wie der Staatsanwalt sagte, wusste der Angeklagte, dass sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte. Die 32-Jährige habe beabsichtigt, nach Sankt Petersburg in Russland zu ziehen, um mit jemand anderen zusammenzuleben. Die gemeinsame Tochter wollte sie demnach mitnehmen. Der Mann habe befürchtet, die 32-Jährige bekomme das alleinige Sorgerecht, sagte der Staatsanwalt.
Die Frau hatte einen russischen Pass, also die russische Staatsbürgerschaft. Ob sie überdies auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, konnte der Gerichtssprecher nicht sagen.
Der Vermisstenfall hatte im Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch mit Hilfe der TV-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst” war nach Hinweisen gesucht worden. Besonders im russischsprachigen Teil des Internets löste das Verschwinden der 32 Jahre alten Mutter erregte Diskussionen aus. Die Verhandlung soll am 7. September fortgesetzt werden.
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