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Bundestagswahl 2025Worauf muss man bei der Briefwahl achten?

Lesezeit 2 Minuten
Auf zwei Stapeln liegen Briefwahlumschläge.

Die Briefwahl erfreut sich großer Beliebtheit. (Archivbild)

Hier ein Kreuz, da eine Unterschrift und in welchen Umschlag kommt das nochmal? Die wichtigsten Infos.

In weniger als zwei Wochen wählt Deutschland einen neuen Bundestag – und langsam flattern die ersten Briefwahlunterlagen in die Briefkästen. Wie funktioniert die Stimmabgabe per Brief? Und wer zahlt eigentlich das Porto?

Bundestagswahl 2025: So läuft die Briefwahl ab

Wer per Brief wählen will, muss den Wahlschein bei seiner Gemeinde oder Stadt beantragen. Das geht persönlich oder schriftlich sowie vielerorts online. Per Telefon ist es nicht möglich.

Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Bundestagswahl in Köln abläuft:

  1. Stadtbezirk Innenstadt
  2. Stadtbezirk Rodenkirchen
  3. Stadtbezirk Lindenthal
  4. Stadtbezirk Ehrenfeld
  5. Stadtbezirk Nippes
  6. Stadtbezirk Chorweiler
  7. Stadtbezirk Porz
  8. Stadtbezirk Mülheim
  9. Stadtbezirk Kalk

Vorgezogener Wahltermin: Ist dieses Jahr etwas anders?

Eigentlich nicht, aber der vorgezogene Wahltermin macht den Kommunen und Städten Zeitstress.

Briefwahl: Das müssen Wählerinnen und Wähler ausfüllen

Liegt der Zettel zu Hause, muss er ausgefüllt und richtig verpackt zurückgeschickt werden. Wählerinnen und Wähler erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt.

  1. Erststimme: Auf der linken Seite des Stimmzettels wird ein Kreuz gemacht. Mit diesem wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
  2. Zweitstimme: Auf der rechten Seite wird ebenfalls ein Kreuz gemacht. Mit diesem entscheidet man sich für eine Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen legen fest, wie viele Sitze die Parteien im Parlament bekommen.

Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt. Auf dem Wahlschein muss eine Versicherung an Eides statt ausgefüllt werden. Dafür wird das Datum eingetragen und unterschrieben. Der Stimmzettelumschlag und der Wahlschein kommen dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag. Der wird zugeklebt und kann verschickt oder an der aufgedruckten Stelle abgegeben werden.

Bis wann muss der Brief abgeschickt werden – und wer zahlt das?

Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein. Später eingegangene Briefwahlstimmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Risiko dafür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst. Wird es mit der Postzeit also knapp, lieber selbst einwerfen oder abgeben. Innerhalb von Deutschland muss der Brief nicht frankiert werden. (dpa)