Berlin – Ausgerechnet das Bundeskanzleramt fehlt bisher. Zahlreiche Ministerien und Bundesbehörden haben ihre NS-Vergangenheit erforschen lassen – und die Frage, ob und wie einstige Nazi-Beamte auch in der Bundesrepublik in den Häusern weiter wirken konnten.
Beim Auswärtigen Amt kam eine Expertenkommission etwa zu dem Schluss, die Diplomaten seien aktiv an der Judendeportation mitgewirkt und hätten sich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht ausreichend zu ihrer Schuld bekannt.
Nun lässt auch das Kanzleramt vorsichtige Bereitschaft für eine wissenschaftliche Aufarbeitung erkennen. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und Mitglied der Expertenkommission des Auswärtigen Amtes, über seine Erwartungen.
Herr Frei, warum hat ausgerechnet die Schaltzentrale der Politik, das Kanzleramt, die Fortwirkung der NS-Vergangenheit noch nicht erforschen lassen?
Mir scheint, in der Politik herrschte lange die Auffassung vor, dass das Bundeskanzleramt als eine neue, erst 1949 gegründete Behörde gar nicht unter Kontinuitätsverdacht stehe – dem langjährigen Amtschef Hans Globke zum Trotz, dessen NS-Vergangenheit die SPD ja schon in den frühen fünfziger Jahren skandalisiert hatte. Inzwischen gehört es für viele Institutionen – in der Politik, aber auch in Wirtschaft und Gesellschaft – fast schon zum guten Ton, dass man sich ernsthaft um eine kritische Offenlegung der eigenen Geschichte oder Vorgeschichte bemüht. Da hat es einen Sinneswandel gegeben, dem jetzt, so ist zu hoffen, auch das Bundeskanzleramt folgt. Das hat mit dem Generationenwechsel zu tun, vielleicht auch mit dem Aufsehen, das vor einigen Jahren unsere Studie über das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit ausgelöst hat.
Was interessiert Sie besonders?
Es geht nicht um „Naziriecherei“, wie das Konrad Adenauer selbst einmal ausgedrückt hat, um sich als frischgebackener Bundeskanzler bei seinen Wählern anzubiedern, die weniger standhaft geblieben waren als er selbst. Es geht auch nicht, und da waren sich die Experten bei einem Hearing des Bundestags-Kulturausschusses kürzlich völlig einig, um die bloße Auszählung, wie viele Angehörige des Bundeskanzleramts NSDAP-Mitglieder gewesen sind. Sondern es geht um die Frage, ob – und wenn ja: wie – fortwirkende Prägungen und Einstellungen von NS-Belasteten in der praktischen Politik Auswirkungen gehabt haben. Immerhin war das Kanzleramt von Anfang an die Schaltzentrale der bundesdeutschen Politik.
Ist im Kanzleramt ein tiefbrauner Sumpf zu erwarten?
Ganz bestimmt nicht – wenn Sie damit meinen, dass dort ideologisch standfeste Nationalsozialisten versucht hätten, eine Verschwörung gegen die Politik des christdemokratischen ersten Bundeskanzlers oder seiner Nachfolger anzuzetteln. Aber es wird schon interessant sein zu sehen, welche Leute Globke, etwa im Zusammenwirken mit dem einflussreichen Innen-Staatssekretär Hans Ritter von Lex, gefördert hat und welche nicht – und was das jeweils bedeutete.
Gehen Sie davon aus, dass politische Entscheidungen aus der Zeit neu bewertet werden müssen, um Beispiel bei den Themen Wiederbewaffnung, Strafrecht, Verjährung von Kriegsverbrechen?
Die Grundlinien der Politik der fünfziger und sechziger Jahre, in denen der Einfluss der Ex-Parteigenossen am höchsten war, sind ja gut erforscht. Da wird es im Ergebnis keine riesigen Überraschungen geben. Aber der systematische Blick auf Personenkonstellationen und „Seilschaften“ kann uns Aufschluss darüber geben, wie sehr aus der NS-Zeit fortwirkende Auffassungen und Mentalitäten das politische System der nach innen ja erst noch zu begründenden Demokratie beeinflusst haben.
Welchen Zeitraum sollte die Forschung erfassen?
Ich hielte es für sinnvoll, mindestens bis in die mittleren achtziger Jahre zu gehen, das entspräche der regulären Archivsperrfrist von dreißig Jahren. Aber mit etwas gutem Willen könnte man doch den Zugang bis zur Wiederwahl von Helmut Kohl 1991 ermöglichen – dann wären die ersten Jahre nach der Wiedervereinigung noch einbeschlossen.
Welche Rolle spielt das Thema der DDR-Darstellung beziehungsweise -Propaganda über das Kanzleramt?
Globke war für die DDR-Propaganda natürlich immer ein Thema, zumal während des Eichmann-Prozesses in Israel 1961. Da hat man natürlich versucht, die Bundesrepublik international als Hort des (Neo-)Faschismus anzuprangern. Das änderte sich erst im Zeichen der Entspannungspolitik unter Willy Brandt, der dann selbst freilich durch einen DDR-Spion zu Fall gebracht wurde.
War die Kontinuität im Beamtenapparat der Regierung, die es ja in vielen Ministerien gab, vermeidbar gewesen?
Die überwiegende Mehrheit der Deutschen hatte das NS-Regime und seine Politik bekanntlich mitgetragen, viele hatten fast bis zuletzt begeistert mitgetan. Allein mit Regimegegnern hätte man nach 1945 keinen Staat machen können, obwohl gerade in der Spitzenpolitik anfangs glücklicherweise NS-Gegner und einstige Verfolgte den Ton angaben. Aber in der Verwaltung musste man auf die Ein- und Anpassungsbereitschaft der Mitläufer setzen, zumal auf solche, die begriffen, wohin der Nationalsozialismus geführt hatte. Doch das Argument wurde überzogen: Längst nicht alle, die große politische Schuld auf sich geladen hatten – und schon gar nicht diejenigen, die an den NS-Verbrechen beteiligt gewesen waren –, waren für den Aufbau der neuen demokratischen Institutionen unverzichtbar. Das erklärt die vergangenheitspolitischen Skandale der fünfziger und sechziger Jahre ebenso wie die wachsende moralische Empörung in der damals jungen Generation.
Sie saßen in der Expertenkommission des Auswärtigen Amtes und mussten da offenbar mit Problemen wie vernichteten Akten, verschwundenen Dokumente, nicht zugängliche Unterlagen kämpfen. Wie geht man als Historiker damit um?
Das ist im Grunde unser normales Geschäft. Denn die Vorstellung, dass den Historikern alles auf dem Silbertablett serviert würde, ist auch in einem Land, das ein so gut funktionierendes Archivwesen hat wie die Bundesrepublik, naiv. Zu allen Zeiten gab und gibt es Politiker und Beamte, die am Ende ihrer Tätigkeit nicht alles archiviert sehen wollen. Aber mit ein bisschen Training und entsprechender Quellenkritik kann man oft zumindest erkennen, wo gesäubert wurde und wo nicht – und auch daraus Schlüsse ziehen.
Damit man sich das praktisch vorstellen kann: Wie geht eine solche Aufarbeitung vonstatten? Ist der Aktenzugang umfassender als bei nicht von der Regierung angestoßenen Forschungsarbeiten?
Grundsätzlich muss jeder zu den Themen forschen und die Archivalien benutzen können, die einer Historikerkommission zur Verfügung stehen oder gestellt werden. Diese Nachvollziehbarkeit ist die wichtigste Geschäftsgrundlage. Darüber hinaus kann es darum gehen, dass im Rahmen der Berufung einer Untersuchungskommission auch bislang vielleicht noch nicht deklassifizierte, also noch geheim gestempelte Unterlagen freigegeben werden – davon profitiert die Forschung dann insgesamt.
Wie sollte die Forschung über das Kanzleramt gestaltet werden? Die Bundesregierung plant ja offenbar keine eigene Kanzleramts-Kommission, sondern einen ressortübergreifenden Ansatz. Ist das sinnvoll?
„Ressortübergreifender Ansatz“ klingt erstmal gut, läuft aber doch auf eine Verwässerung hinaus. Angesichts der politischen Bedeutung des Bundeskanzleramts wäre es schon grotesk, wenn nach den vielen Ministeriums-Kommissionen, die inzwischen gebildet worden sind und ihre Arbeit zum Teil ja auch schon abgeliefert haben, ausgerechnet die Regierungszentrale ausgeklammert bliebe. Ein solches Manko könnten auch irgendwelche das Kanzleramt betreffende Spezialaufträge nicht ersetzen – etwa in Bezug auf die Tätigkeit von Hans Globke, über dessen Bedeutung das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, obgleich schon eine Menge an Literatur über ihn vorliegt.
Wer wählt die Mitglieder der Historikerkommission aus – das Kanzleramt oder ein Wettbewerb?
Wie es am Ende kommen wird, weiß ich nicht. Ich habe bei der Anhörung im Kulturausschuss dafür plädiert, eine Art Fachkollegium zu bilden, das über die interessantesten Forschungsprojekte befindet, mit denen sich nicht nur die großen zeitgeschichtlichen Institute, sondern auch Universitätshistorikerinnen und -historiker bewerben können sollten. Es sollte nicht darum gehen, wer es am günstigsten macht – eine solchen Wettbewerb hatte seinerzeit das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgeschrieben –, sondern wer die spannendsten Ideen hat. Denn wir sollten ja kein Pflichtprogramm absolvieren, sondern inhaltlich weiterkommen in der Erforschung dessen, was die Geschichte der Bundesrepublik ausmacht: die Transformation von der Diktatur zur Demokratie.
Das Gespräch führte Daniela Vates.