Mit gefälschten Schreiben, die vorgaben, eine Zwangsversteigerung abwenden zu können, witterte der Angeklagte das große Geschäft.
Angeklagt in 32 FällenSiegburger scheitert mit Betrugsmasche – 20.000 Euro Strafe
Das Schreiben im gelben Umschlag wirkte amtlich. Und es machte dem Adressaten Hoffnung: Die drohende Zwangsversteigerung des Eigenheims könne noch abgewendet werden – mithilfe eines Pfandkredits gegen Zahlung von 321 Euro, so das Versprechen.
Die Absender, ein Siegburger Geschäftsmann und seine Angestellte, mussten sich jetzt wegen Betrugs in 32 Fällen vor dem Schöffengericht verantworten. Die 55-Jährige, offiziell Geschäftsführerin der Immobilien-Gesellschaft, fungierte wohl nur als Strohfrau. Der 56-jährige Angeklagte nahm die Schuld auf sich: „Es tut mir leid, dass ich sie mit reingerissen habe.“
Angaben von Justiz-Portalen
Die Verflechtungen sind vielfältig: Die Frau war einst seine Lebensgefährtin, lebt mietfrei in einem Haus, das ihm gehört. Eine Einmalzahlung von 4000 Euro habe sie als Geschäftsführerin erhalten, gab sie an, von den Machenschaften habe sie aber nichts gewusst. Wohl auch nichts wissen wollen, merkte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand an.
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32 Taten haben die Ermittler recherchiert. In 30 Fällen blieb es beim versuchten Betrug: Die von Zwangsversteigerung bedrohten Eigentümer aus ganz Deutschland hatten nicht gezahlt, aber Anzeige erstattet. Die Angaben über Versteigerungstermine und Objekte samt Aktenzeichen hatte der Geschäftsmann über Justiz-Portale erlangt. Die Vorgehensweise grenze an „Amtsanmaßung“, rügte der Richter.
Geflecht sei dem Angeklagten „über den Kopf gewachsen“
Die Masche hatte gar den Präsidenten des Oberlandesgerichts Brandenburg so sehr erbost, dass er höchstpersönlich von Amts wegen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bonn Strafanzeige erstattete. Die Polizei tauchte daraufhin ein in das Geflecht der diversen Firmen, in das auch die Mutter und die Schwester des Angeklagten involviert sind, sichtete Unterlagen und Akten.
Der Angeklagte witterte ein gutes Geschäft, er habe die Häuser erwerben und seinen Kreditnehmern ein lebenslanges Wohnrecht einräumen wollen, gab er zu Protokoll. Das Ganze sei ihm aber „über den Kopf gewachsen“, überdies sei seine Mutter nicht einverstanden gewesen. Letztendlich sei kein großer Schaden entstanden, stellte das Gericht fest.
Ein als Zeuge geladener Geschädigter erhielt sein Geld noch im Gerichtssaal zurück, in bar mit Zinsen. Die zweite Geschädigte, die auf den Trick hereinfiel, bekommt das Geld aufs Konto. Strafmildernd wirkte sich auch das Geständnis aus. Die Verfahren werden gegen eine Geldbuße eingestellt. Die bislang nicht vorbestrafte Angeklagte muss 3000 Euro zahlen. Ihr Chef, 2013 vorbestraft wegen Urkundenfälschung und Missbrauchs von Titeln – er hatte sich fälschlicherweise mit einem Dr. geschmückt – , muss 20.000 Euro berappen. Das Geld fließt an die Landeskasse – wegen der aufwendigen und kostspieligen Ermittlungen, erklärte der Richter.