AboAbonnieren

Vergewaltigung im Kölner StadtwaldDarstellung der Joggerin wird angezweifelt

Lesezeit 2 Minuten
Der Kölner Stadtwald

Nicht bloß ein Lippenbekenntnis: Umwelt- und Klimaschutz bei der Tee Gschwendner GmbH. (Symbolbild)

Köln – Fahndungsplakate hängen nahe des beliebten Ausflugsziels „Haus am See“, die Polizei hatte vorigen Mittwoch eigens Medienvertreter eingeladen, um über den Beginn einer umfangreichen Tätersuche zu berichten. Zeitgleich hatte eine Hundertschaft der Polizei akribisch Wiesen und Gehölz auf der Suche nach Spuren durchkämmt. Etwa 800 Meter entfernt von dem Ausflugslokal soll eine Joggerin vergewaltigt worden sein, hieß es. Die Frau hatte Anzeige erstattet und den angeblichen Täter als komplett schwarz gekleideten Jogger beschrieben. Nun entpuppt sich ihre Geschichte wohl als Lüge. Gegen die Frau ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet worden.

Joggerinnen suchten in Foren nach Begleitung

Die Formulierung der Staatsanwaltschaft ist noch von Zurückhaltung geprägt. „Nach Auswertung der bislang vorliegenden Beweismittel ist mittlerweile nicht auszuschließen, dass die Geschädigte die von ihr angezeigte Tat vorgetäuscht oder sich die Tat anders als von ihr geschildert zugetragen haben könnte“, heißt es in einer Mitteilung.

Endgültige Klarheit soll bestehen, sobald alle labortechnischen Untersuchungen abgeschlossen sind. Doch die Ermittler haben so starke Zweifel an den Schilderungen der Frau, dass sie sich nun zu einer öffentlichen Mitteilung entschieden haben.

Viele Frauen werden die Nachricht von der erfundenen Vergewaltigung erleichtert – und wohl auch mit viele Unverständnis – registrieren. Denn in den vergangenen Tagen hatte der Fall für große Verunsicherung gesorgt. Viele Sportlerinnen und Spaziergängerinnen trauten sich nicht mehr alleine in den Inneren Grüngürtel und suchten in Nachbarschaftsforen und im Freundeskreis nach Begleitung auf dem Weg durchs Grüne. Als Tatort hatte die Frau ein Waldstück nahe des Stüttgenwegs genannt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schon unmittelbar nach der angeblichen Tat hatte die Polizei von einem „atypischen Verhalten“ des Täters berichtet, er soll auch nach der eigentlichen Tat Gewalt und Drohungen ausgeübt haben. Daraufhin hatten die Ermittler vorsichtshalber vor der „Gefahr einer Wiederholungstat“ gewarnt. Das Landeskriminalamt hatte dem Fall Priorität eingeräumt und sichergestellte Spuren sofort ausgewertet. Nun wird sich die Frau weiteren Befragungen stellen müssen, wohl auch, um Aufschluss über die Beweggründe ihrer Anzeige zu erhalten.