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Entscheidung des StadtratsGrundsteuersatz in Köln wird nicht erhöht

Lesezeit 4 Minuten
Blick auf die nördliche Kölner Innenstadt und Köln-Mülheim.

Durch die Grundsteuerreform werden viele Wohnungen in Köln ab 2025 teurer werden.

Mit der Grundsteuerreform ändert sich ab 2025 die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung von Immobilien in Deutschland. In Köln steht nun fest, wie hoch der Hebesatz künftig ausfällt.

Kölns Stadtkämmerin Dörte Diemert ist mit ihrem Plan gescheitert, den Hebesatz der Stadt Köln für die Grundsteuer B im kommenden Jahr bei 515 Prozent zu belassen und damit Mehreinnahmen für die Stadt in Höhe von 23 Millionen Euro pro Jahr zu generieren.

Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hat sich darauf geeinigt, den Hebesatz ab Januar 2025 auf 475 Prozent abzusenken, und gemeinsam mit SPD und FDP einen Änderungsantrag für die heutige Sitzung des Stadtrats gestellt. Die Grundsteuer B gilt für alle Wohn- und Gewerbegrundstücke. Der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke soll im nächsten Jahr unverändert 165 Prozent betragen.

Köln: Hebesatz zur Grundsteuer B sinkt auf 475 Prozent

Diemert hatte den Hebesatz für die Grundsteuer B in gleicher Höhe beibehalten wollen, um mit Blick auf die äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt Köln mehr Geld einzunehmen. Wegen der Grundsteuerreform des Bundes ab 2025 wurden alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet. Viele davon sind im Wert erheblich gestiegen. Deshalb hätte ein gleichbleibender Hebesatz automatisch höhere Einnahmen für die Stadt bedeutet. Laut Diemert hätte Köln nach neuem Recht mit einem Hebesatz von 515 Prozent ab 2025 jährliche Grundsteuereinnahmen in Höhe von 259,75 Millionen Euro zu erwarten gehabt - 23 Millionen Euro mehr als bisher.

Doch diesen Weg wollte die Politik nicht mitgehen. Um eine zusätzliche Verteuerung von Wohnraum durch die Grundsteuer zu verhindern, wollte man den Hebesatz „aufkommensneutral“ gestalten. Das hatte auch die Politik auf Bundesebene versprochen. Unter aufkommensneutral versteht man einen Hebesatz, der dazu führt, dass die Städte und Gemeinden ab 2025 unter dem Strich nicht mehr Grundsteuern einnehmen als vor der Reform.

In der Sitzung des Finanzausschusses am Montag teilte Diemert mit, dass der aufkommensneutrale einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Köln nach jüngsten Zahlen 475 Prozent betrage. Das Land NRW hatte ihn im September mit 464 Prozent beziffert, war dabei jedoch von veralteten Daten ausgegangen. Nun werden künftig 475 Prozent angesetzt.

Vielen Mietern und Eigentümern drohen ab 2025 höhere Grundsteuern

Die Senkung des Hebesatzes bedeutet aber keineswegs, dass alle Mieter und Eigentümer von Wohnraum ab Januar weniger Grundsteuer bezahlen müssen - im Gegenteil. Da sehr viele Wohnimmobilien von den Finanzämtern im Rahmen der Grundsteuerreform erheblich höher bewertet wurden, als dies bisher nach dem überholten Einheitswert der Fall war (vor allem bei älteren Häusern), werden sie trotz der Absenkung des Hebesatzes um 40 Prozentpunkte künftig höher besteuert werden. Dagegen werden Gewerbegrundstücke im Durchschnitt tendenziell niedriger besteuert als zuvor. Bei beiden Grundstücksarten kommt es jeweils auf den konkreten Einzelfall an.

Der Ratsbeschluss wirkt sich wie folgt aus: Auf eine Eigentumswohnung mit einem Grundsteuerwert von 300.000 Euro werden künftig pro Jahr 440,28 Euro Grundsteuer fällig. Bei einem Hebesatz von 515 Prozent wären es 477,35 Euro gewesen, also 37,07 Euro mehr im Jahr. Für ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 500.000 Euro muss künftig 733,78 Euro Grundsteuer gezahlt werden - 61,79 Euro weniger, als wenn der Hebesatz unverändert bei 515 geblieben wäre.

Dass die Grundsteuerreform auch mit abgesenktem Hebesatz für viele Mieter und Eigentümer zu höheren Steuern führt, verdeutlicht ein konkretes Beispiel aus Niehl: Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung in einem Altbau wurden bisher 122,57 Euro Grundsteuer fällig. Nach der Neufeststellung des Grundsteuerwerts auf 130.000 Euro sind künftig bei einem Hebesatz von 475 Prozent 173,18 Euro zu zahlen. Das sind 50,61 Euro mehr als bisher - eine Steigerung um 41 Prozent. Bei einem Hebesatz von 515 Prozent wären es 187,77 Euro, also eine Steigerung um 65,20 Euro (plus 53 Prozent).

Sondererträge der Rheinenergie ermöglichen Senkung des Hebesatzes

Möglich wurde der Verzicht auf die von Kämmerin Diemert gewünschten Mehreinnahmen durch Sondererträge der Rheinenergie. In den Jahren 2025 und 2026 werde sie jeweils 23 Millionen Euro an die Stadt ausschütten, sagte CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau der Rundschau. „Damit ist die Absenkung des Hebesatzes in den nächsten beiden Jahren in voller Höhe kompensiert. Uns war es wichtig, die Belastung für Mieter und Eigentümer möglichst gering zu halten.“

Die CDU hatte sich lange Zeit für getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien ausgesprochen, um die Mehrbelastung von Wohnraum zu verringern, stimmte nun aber einem einheitlichen Hebesatz zu. In zwei Jahren könne man noch einmal neu entscheiden, sagte Petelkau. Dann wisse man, ob gesplittete Hebesätze rechtssicher seien oder nicht.