Nach einem Tränengas-Zwischenfall vor dem Club „Venus Celler“ an der Zülpicher Straße folgte der Türsteher damals dem 32-Jährigen und griff ihn an. Für das Opfer hatte das fatale Folgen.
Prozess in KölnTürsteher äußert sich vor Gericht nach brutaler Attacke – Opfer ist Pflegefall
Muskulös und rund zwei Meter groß ist der 34-Jährige mit Glatze und Vollbart. In blütenweißem Hemd und blauer Hose trat der Mann am Dienstag vor dem Landgericht auf. Dort ist er nach einem brutalen Zwischenfall vor dem Club „Venus Celler“ an der Zülpicher Straße wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Am 25. Februar soll der Mann, Vater eines Babys, als Türsteher vor dem Eingang zum Club „Venus Celler“ auf der Zülpicher Straße gearbeitet haben, als sich gegen 3.50 Uhr das spätere Opfer (32) dem Eingang näherte und in die dort befindliche Menschengruppe Reizgas gesprüht haben soll.
Bis zur Weyerstraße verfolgt
Dabei soll auch der Angeklagte getroffen worden sein. Verteidiger Christopher Posch erklärte später, sein Mandant habe Verbrennungen und Reizungen erlitten, habe wegen des Tränenflusses kaum etwas sehen können und Brechreiz verspürt. Was dann passierte, beschäftigt seit Dienstag nun das Landgericht.
Laut Anklage setzte der 34-Jährige nach der Spray-Attacke dem davonrennenden 32-Jährigen nach und stellte ihn auf der Weyerstraße nahe dem Barbarossaplatz. Dort soll er den 32-Jährigen zu Boden gebracht, mit der Faust vor den Kopf geschlagen und schließlich, als der Geschädigte sich habe aufrichten wollen, vor den Kopf getreten haben. Dabei habe der Angeklagte den Tod seines Kontrahenten billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin.
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Für das Opfer (32) hatte der brutale Zwischenfall fatale Folgen. Noch im Rettungswagen musste er wiederbelebt werden, bis Mai wurde er intensivmedizinisch behandelt. Seither lebt er in einem neurologischen Rehabilitationszentrum. Der Mann sei nur äußerst bedingt orientiert, könne kaum sprechen und müsse mit einer Magensonde versorgt werden, hieß es in der Anklageschrift. „Er ist in allen Bereichen auf vollumfängliche Hilfe angewiesen“, sagte die Staatsanwältin.
Über seinen Verteidiger räumte der 34-Jährige ein, dass er zur Tatzeit am Tatort gewesen sei. „Der Angeklagte bedauert zutiefst die Gesundheitsschäden beim Geschädigten“, sagte Posch weiter. Der Angeklagte habe den Mann aber weder töten noch schwer verletzten wollen. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro sei bereits an den Vertreter der Nebenklage überwiesen worden. Dies sei nur „ein Beginn“, sein Mandant befinde sich in Haft und könne nicht arbeiten, um Geld zu verdienen.
Zum Tatgeschehen führte Posch aus, dass sein Mandant den 32-Jährigen nach dem Reizgas-Angriff habe stellen und ihn „im Rahmen seiner Möglichkeiten festhalten und der Polizei übergeben“ wollte. Doch der 32-Jährige habe erneut mit einem „Tierabwehr-Spray“ gesprüht und ihn beleidigt. Der Angeklagte habe auch getreten, aber eher gegen die Brust. Wegen des Reizsprays habe er kaum sehen können, zudem habe er einen Brechreiz verspürt.
Als der Mandant den 32-Jährigen erkannt habe, beide sollen schon gemeinsam als Türsteher gearbeitet haben, habe er abgelassen. Als Grund für die Reizgas-Attacke habe der Geschädigte angegeben: „Du hast letzte Woche einen Freund von mir geschlagen.“ Dies treffe aber nicht zu. Als der Angeklagte gehört habe, dass die Polizei sich näherte, habe er dem Geschädigten noch zugerufen: „Wir klären das nächste Woche“ und sei weggelaufen. Der Prozess wird fortgesetzt.