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Prozess in KölnKölner soll Gewalt an Kindern per Internet bestellt haben

Lesezeit 3 Minuten
Ein Handy wird in einer Hand gehalten. Symbolbild

Per Videotelefonie sollen die Aufträge erfolgt sein. (Symbolbild: Archiv)

Ein 54-Jähriger aus Köln steht vor Gericht, weil er auf den Philippinen Eltern zu sexueller Gewalt an ihren Kindern angestiftet haben soll.

Stämmig ist er, trägt schwarzes Hemd und schwarze Hose. Die hellgraue Schiebermütze aus Wolle knüllt er mit der Hand, bevor er sie auf die Anklagebank legt. Das Haupthaar trägt er kurz geschoren, der Vollbart ist rotblond. Als die Staatsanwältin wenig später die Anklage verliest, wirkt der Mann apathisch. Hin und wieder vergräbt er sein Gesicht hinter einer Hand - vor Scham, scheint es.

Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den 54-Jährigen am Dienstag vor dem Landgericht erhebt, sind schwer. In 14 Fällen soll er zwischen Mai 2021 und November 2023 per Video-Livechat auf den Philippinen lebende Eltern zu schwerster sexueller Gewalt an ihren Kindern im Alter von fünf Monaten bis 15 Jahren angestiftet haben. Per Video-Telefonie habe der 54-Jährige den Misshandlungen beigewohnt und sie vom heimischen Computer in seiner Kölner Wohnung aus dirigiert. „Es kam ihm darauf an, dass die sexuellen Handlungen seinen Vorstellungen entsprechen“, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift. Und diese Vorstellungen waren roh und brutal.

24 Euro für die Gewalttaten bezahlt

Bei der Kontaktaufnahme soll der 54-Jährige, der zu den Vorwürfen schwieg, sich in der Regel über das Alter der Kinder und darüber, ob schon sexuelle Erfahrungen vorlägen, informiert haben. Anschließend sei das Finanzielle geregelt worden. In der Regel habe der 54-Jährige für die Gewalttaten umgerechnet 24 Euro bezahlt. Das Geld sei per Online-Zahlungsdienst überwiesen worden. Dabei soll der Angeklagte, der laut Informationen der Rundschau bis zu seiner Verhaftung im November 2023 als Betreuer an einer Kölner Schule arbeitete, sogar gefeilscht haben. Als eine Frau 5000 Philippinische Pesos (rund 80 Euro) verlangte, soll der Angeklagte geschrieben haben, er zahle normalerweise „für drei Tage und die ganze Familie 1500 Philippinische Pesos“. Der 54-Jährige habe „die finanzielle Notlage“ seiner Opfer bewusst ausgenutzt, sagte die Staatsanwältin.

Auf dem Radar der deutschen Strafverfolgungsbehörden tauchte der Mann nach einem Hinweis aus dem Heimatschutzministerium der USA auf. Bei Ermittlungen gegen einen Philippiner war demnach auch ein Hinweis auf den 54-Jährigen aufgetaucht und an die Bundesrepublik weitergeleitet worden. Da nicht auszuschließen sei, dass dieser Hinweis mit geheimdienstlichen Mitteln erlangt wurde, beantragten die Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé ein Beweisverwertungsverbot. Dabei verwiesen sie auf das in der Bundesrepublik geltende Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden, die demnach nicht oder nur sehr eingeschränkt kooperieren dürfen.

Die der Anklage weitgehend zugrunde liegenden Chatverläufe waren von der Polizei im November 2023 bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden. Vor diesem Hintergrund führte Klefenz im Gespräch mit der Rundschau aus: „Die Beweissituation ist außerordentlich schwierig.“ Es existierten keine Videos oder Bilder der angeklagten Taten, etwaigen Mittäter oder Geschädigte seien unbekannt. Hatlé ergänzte: „Sofern die Chats, auf denen die Anklageschrift fußt, tatsächlich von dem Angeklagten stammen sollten, wäre nicht bewiesen, dass die Handlungen auch realisiert wurden.“ Der Prozess wird fortgesetzt.