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Prozess in KölnKindesmissbrauch via Internet – 54-Jähriger vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Der Mann soll über das Internet Pornografie in Auftrag gegeben haben. (Symbolbild)

Der Mann soll über das Internet Pornografie in Auftrag gegeben haben. (Symbolbild)

Der 54-Jährige soll über ein Live-Streaming-Portal Anweisungen zu sexuellen Gewalthandlungen gegeben haben.

Täter und Opfer waren mehr als 10.000 Kilometer voneinander entfernt. Und dennoch soll ein 54-Jähriger auf den Philippinen Kindern schwere sexuelle Gewalt angetan haben, ohne tatsächlich vor Ort gewesen zu sein. Möglich gemacht hat das ganze – wie immer häufiger bei Kindesmissbrauch – das Internet: Via Streaming-Dienst und Live-Chat soll der Beschuldigte vom heimischen Computer aus Anweisungen gegeben haben, wofür er jeweils Geld gezahlt habe.

Ab Dienstag, 27. August, muss sich der 54-Jährige am Landgericht gegen diesen Vorwurf verteidigen. Insgesamt 14 Taten legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage bestätigt. Die Vorwürfe erstrecken sich demnach vom schweren sexuellen Kindesmissbrauch über Anstiftung zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch bis hin zur Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Zudem werden dem Mann Besitz und Beauftragung zur Herstellung von Kinderpornografie vorgeworfen.

Schwere Gewalthandlungen in Auftrag gegeben

Laut Anklage soll der Mann ab 2020 den Dienst eines auf den Philippinen ansässigen Live-Streaming-Anbieters genutzt haben. Über das Portal soll der Mann dann von Mai 2021 bis November 2023 gegen Bezahlung schwere sexuelle Gewalthandlungen in Live-Sessions in Auftrag gegeben haben, deren Ausführung er dann am heimischen Computer beigewohnt haben soll. Noch während der Gewalthandlungen habe der Angeklagte per Live-Chat Anweisungen gegeben , was er gerne noch sehen würde, geht aus der Anklageschrift hervor. Die auf der Live-Plattform nicht selten von ihren eigenen Eltern angebotenen Kinder waren demnach in einem Alter zwischen fünf Monaten und 15 Jahren gewesen sein. Im Tatzeitraum soll der 54-Jährige wiederholt im Rahmen von Chats und Video-Telefonaten die Gesprächspartner zu diversen massiven sexuellen Übergriffen ermuntert haben. Dem Vernehmen nach habe der Mann so gut wie keine Tabus gekannt.

Verhandelt wird der Prozess gegen den 54-Jährigen vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kaufmann. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Kaufmann gilt als besondres erfahrener Richter im Strafbereich sexueller Gewaltverbrechen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen. Auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer saß auch schon der Bergisch Gladbacher Missbrauchstäter Jörg L., der wegen schwerster sexueller Gewalttaten — viele davon zum Nachteil seiner 2017 geborenen Tochter — im Oktober 2020 zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde.

Im Februar 2023 verurteilte die Kammer dann einen IT-Experten aus Wermelskirchen, der sich zwischen 2005 und 2019 als Hobby-Babysitter das Vertrauen von Eltern erschlichen hatte. Er hatte seinen Opfern — vom Säuglingsalter bis kurz vor die Pubertät — massive sexuelle Gewalt zugefügt und einen Großteil der Taten auch filmisch festgehalten. Der Mann wurde schließlich vom Gericht zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.