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Prozess in KölnDieser Vergewaltigungsfall schockt erfahrenen Richter

Lesezeit 3 Minuten
Richter mit Strafprozessordnung

Ein Richter mit Strafprozessordnung (Symbolbild)

Für eine besonders brutale Vergewaltigung verurteilte das Kölner Landgericht einen 27-Jährigen zu neun Jahren Haft. Es ist eine der schlimmsten Gewalttaten, mit der das Gericht je konfrontiert wurde.

Im Prozess um eine äußerst brutale Vergewaltigung hat das Landgericht einen 27 Jahre alten Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck: „Das ist eine der schlimmsten Vergewaltigungen, mit der unsere Kammer bislang zu tun hatte.“ Und das sagte Roellenbleck als Vorsitzender jener 13. Großen Strafkammer am Landgericht, die fast ausschließlich Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung verhandelt.

Der Angeklagte habe „unterschiedlichste sexuelle Handlungen“ gegen den Willen seines Opfers durchgeführt. Dabei habe er die Frau massiv bedroht, unter anderem mit dem Tod. Auch habe der Angeklagte ein Messer zur Hilfe genommen und der Frau mit dem Griff mehrmals massiv ins Gesicht geschlagen.

Köln: Tat nach Feier mit Drogenkonsum

In den frühen Morgenstunden des 9. September vergangenen Jahres hatte der Angeklagte nach einem Besuch eines Ehrenfelder Clubs eine Gruppe junger Frauen kennengelernt. Mit ihnen gemeinsam hatte sich der Angeklagte in die Weidenpescher Wohnung einer der Frauen begeben, wo die Gruppe weiter feierte. Dabei waren unter anderem auch Drogen wie LSD, Ecstasy und K.o-Tropfen konsumiert worden. Am Nachmittag des Tages begab der Angeklagte sich dann in eines der Schlafzimmer der Wohnung, wo das erste Opfer im Bett lag. Der Angeklagte legte sich dazu und sagte, dass er sie schön finde und fragte, ob sie ihn küssen wolle, was die Frau verneinte. „Als sie der Angeschuldigte fragte, ob sie Geschlechtsverkehr mit ihm haben wolle, verneinte sie auch dies und forderte ihn auf zu gehen“, heißt es in der Anklageschrift. Als der Angeklagte schließlich äußerst zudringlich wurde, verließ er „fluchtartig“ die Geschädigte, als er ein Geräusch vernahm. Wenig später sei er mit einigen der Frauen in einen nahe gelegenen Park gegangen.

Täter kehrte zurück in die Wohnung

Doch nach rund einer halben Stunde entfernte sich der 27-Jährige unter einem Vorwand und kehrte zu der Wohnung zurück, wo eine der Frauen zurückgeblieben war. Nachdem die Frau den Angeklagten in die Wohnung gelassen hatte, begann ihr Martyrium mit einer Ansage: „Gegenüber der Geschädigten äußerte er sodann, dass er sie vergewaltigen und es weh tun werde“, steht in der Anklageschrift. Der Angeklagte schlug der Frau mehrfach ins Gesicht, würgte sie und stieß sie zu Boden. Dabei riss er ihr mit den Schlägen auch ein Piercing aus dem linken Ohr heraus. Dann vergewaltigte er die Frau, wobei er auch das Messer einsetzte, mit dem er die Frau bedrohte und mit dessen Griff er sie schlug.

Für die Frau hatte die Tat verheerende Folgen, nicht nur in körperlicher Hinsicht, sondern auch psychisch. Sie erleidet seither Einschränkungen im Alltag, geht nicht mehr ohne Begleitung nach draußen. Auch beruflich muss sich die Frau, die bislang selbst mit Opfern sexualisierter Gewalt gearbeitet hat, umorientieren.

Zwar hatte der Angeklagte seine Tat eingeräumt und freiwillig Schmerzensgeld gezahlt. Eine Entschuldigung des Mannes wollte die Frau aber nicht annehmen, wodurch es nicht zu dem von dem 27-Jährigen angestrebten strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleich kam.