Ordnungsamt in Corona-ZeitenIn Köln werden immer wieder Mitarbeiter angegriffen
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Köln – „Das darf nur die Polizei. Sie nicht.“ Solche oder ähnliche Sätze müssen sich Mitarbeiter des Ordnungsamtes immer wieder anhören – und oft noch viel Schlimmeres bis hin zu Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen (die Rundschau berichtete). Dabei sind die Befugnisse des Ordnungsamtes sehr viel weitreichender als vielen Kölnerinnen und Kölnern bewusst ist: Der Ordnungsdienst darf beispielsweise Personalien feststellen, Musikanlagen sicherstellen und Platzverweise aussprechen. Nicht unähnlich der Polizei.
„Nahezu identische Befugnisse“
Um das transparenter zu machen, startet die Stadt nun eine Aufklärungs-Kampagne, um Missverständnisse auszuräumen und um für mehr Respekt für diejenigen zu werben, die täglich draußen unterwegs sind und für ein auskömmliches Miteinander sorgen sollen.
Es geht um Gefahrenabwehr, Ordnung, Notlagen und den Infektionsschutz – und zum Dank sehen sie sich zunehmend mit Beleidigungen, Bedrohungen, körperlichen Angriffen und Widerständen konfrontiert.
Bußgelder im Überblick
Über 10 000 Bußgeld-Bescheide noch nicht verschickt
12 672 Verstöße gegen geltende Corona-Verordnungen stellten Polizei und Ordnungsamt bis zum 22. Dezember fest. Davon sind 919 Bescheide rechtskräftig abgeschlossenen, die Einnahmen beliefen sich hier auf 206 400 Euro. Insgesamt herausgeschickt wurden bis 22. Dezember 2565 Bußgeldbescheide. Das „Anordnungssoll“ dieser Bescheide beläuft sich auf 608 000 Euro – etwa ein Fünftel dessen, was insgesamt noch verhängt werden soll. Ordnungsamt, Polizei und Bundespolizei nehmen die Verstöße auf, diese werden an die Bußgeldstelle weitergeleitet, dort wird der Bescheid geprüft und rausgeschickt. Rein rechnerisch gesehen stünden also noch über 2,5 Millionen Euro aus – allein durch die bis zum 22. Dezember festgestellten Verstöße. (two)
Weggeschnippte Zigarettenstummel, liegen gelassene Hundehaufen, Ruhestörung oder aggressives Betteln: Wenn der Ordnungsdienst eine Ordnungswidrigkeit feststellt, müssen die Personalien der Betroffenen aufgenommen werden. Die Reaktion oft genug – wie oben beschrieben: „Das dürfen Sie nicht.“ Doch, dürfen sie – sie sind sogar dazu verpflichtet. „Der kommunale Ordnungsdienst hat laut Gesetzgeber in vielen Bereichen nahezu identische Befugnisse wie die Polizei. Vielen Menschen ist dies gar nicht bewusst, andere wissen es sogar sehr genau und sind dennoch unkooperativ bei Kontrollen“, erklärt ein Stadtsprecher.
Seit gestern hängt das Plakatmotiv der Kampagne in den städtischen Informationsanlagen. Die Aussage ist deutlich: Ausweiskontrollen in ordnungsrechtlichen Maßnahmen gehören zum Alltag des Ordnungsdienstes!
Die Kampagne wird auch auf den städtischen Social-Media-Auftritten bei Instagram, Facebook und Twitter begleitet. Dort werden die beiden Protagonisten der Kampagne aus ihrem Einsatzgeschehen berichten. Sie schildern, was sie im Dienst erleben, welche Befugnisse sie haben und wieso diese für ihre Arbeit wichtig sind.