600.000 Euro alleine in KölnCorona-Bußgelder lassen die Kassen klingeln
Bonn – Viele Corona-Verstöße sorgen seit Beginn der Pandemie für hohe Bußgeldeinnahmen bei den Städten in NRW. Allein das Ordnungsamt der Stadt Bonn hat Bußgelder in Höhe von etwa 250.000 Euro verhängt. Davon seien bislang 142.000 Euro tatsächlich eingenommen worden, wie die Stadt mitteilte. „Am meisten werden Verstöße gegen die Abstandsregeln und das Kontaktverbot geahndet“, so eine Sprecherin. Selten seien dagegen unerlaubte Geschäfts- oder Gaststättenöffnungen oder Verstöße gegen Quarantäne-Anordnungen. Insgesamt hat die Stadt bislang 3500 Ordnungswidrigkeiten registriert.
In Duisburg haben die Ordnungsbehörden sogar mehr als eine Million Euro an Bußgeldern festgesetzt. 8400 Ordnungswidrigkeitsverfahren seien dazu eingeleitet worden – besonders häufig, weil Kontaktregeln nicht eingehalten wurden oder eine Maske fehlte, teilte ein Sprecher mit. Auch Aachen kratzt an der Million: Die Stadt habe bei etwa 2300 Verstößen Bußgelder in Höhe von mehr als 815 000 Euro verhängt.
Köln nimmt rund 608.000 Euro ein
Köln meldet knapp 12.700 Verstöße. Hier seien das Ansammlungs- und Kontaktverbot sowie die Vorgaben zum Maskentragen die am weitesten verbreiteten Regelbrüche. Bis Ende Dezember registrierte Köln 2565 Bescheide mit Bußgeldern von insgesamt rund 608.000 Euro. In anderen Städten, etwa Münster oder Dortmund, wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln nicht gesondert erfasst.
Anders in Siegburg: 32.000 Euro an Strafgeldern hat das Ordnungsamt hier eingenommen. „Wir erwarten aber noch weitere Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich, die derzeit noch im Verfahren sind“, teilte ein Sprecher mit. Auch hier scheint es den Menschen am schwersten zu fallen, das Kontaktverbot und die Maskenpflicht einzuhalten. Königswinter verzeichnet seit Beginn der Pandemie Bußgelder in Höhe von 30 400 Euro. Am häufigsten wurde gegen Kontaktbeschränkungen verstoßen, ein Verstoß wegen unerlaubter Gewerbeausübung wurde einmal festgestellt. Die Stadt Bornheim etwa meldet um die 250 Anzeigen seit Ausbruch des Coronavirus im Frühjahr 2020.
Härteres Vorgehen gegen Quarantäneverweigerer
Nun wollen mehrere Bundesländer laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Wer sich wiederholt und trotz Anordnung durch die Gesundheitsämter nicht an die Quarantäne hält, dem drohe demnach neben einem Bußgeld im Extremfall sogar eine Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen oder Kliniken. Die sogenannte „Absonderung“ regelt der Paragraph 30 im Infektionsschutzgesetz und erfolgt auf Basis eines richterlichen Beschlusses.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ob NRW Einrichtungen für Quarantänebrecher errichten möchte, konnte das Gesundheitsministerium bis Dienstagnachmittag nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat jedenfalls keine derartigen Fälle zu verzeichnen. „Das Brechen der Quarantäne alleine ist an sich keine Straftat“, erklärt Staatsanwalt Sebastian Buß. Ein einfacher Quarantänebruch wird nach dem Infektionsschutzgesetz nur als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von maximal 25 000 Euro geahndet. Die Behörde sei nur für die Fälle einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das wäre der Fall, wenn eine Person bewusst die Quarantäne verlässt und andere Menschen infiziert.
In anderen Bundesländern, etwa Schleswig-Holstein oder Brandenburg, sind bereits mehrere Menschen zwangseingewiesen worden, weil sie sich nicht an eine angeordnete Corona-Quarantäne gehalten haben.