- Die Eigentümer des Gereonshofes wollten seine zentralen Flächen durch einen Zaun isolieren.
- Das hat einigen Ärger hervorgerufen.
- Warum die Eigentümer nun doch keinen Zaun möchten und was die Oberbürgermeisterin damit zu tun hat.
Köln – Um die Nutzung des Gereonshofes hatte es in der letzten Woche einige Empörung gegeben. Der Platz ist, ebenso wie die ihn umgebenden Luxusbauten, in Privatbesitz. Dessen ungeachtet stand er bislang offen für Passanten, die hier flanieren oder am Springbrunnen verweilen konnten.
Das sollte nun anders werden: Einige Eigentümer zeigten sich damit nicht einverstanden und zogen gar in Erwägung, die zentrale Fläche unweit des Friesenplatzes durch einen Zaun zu isolieren (die Rundschau berichtete).
Aufregung scheint sich zu legen
Nun scheint sich die Aufregung zu legen, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. Demnach hat es zwischen Oberbürgermeisterin Henriette Reker und dem Haupteigentümer der angrenzenden Immobilien am Freitag ein vermittelndes Gespräch gegeben.
Im Kern gebe es, so Pressesprecherin Inge Schürmann, zwei zentrale Aspekte als Ergebnis des Austausches: Zum einen hätten die Eigentümer ihren Plan, das Gelände durch einen Zaun abschirmen zu lassen, aufgegeben. Zum anderen sei man überein gekommen, die Fläche als lebendiges Quartier sehen zu wollen. „Es gibt ein gemeinsames Verständnis dazu, dass es ein belebter Platz sein soll, aber nicht etwa wie der Brüsseler Platz und auch keine Drogenecke“, so die Sprecherin.
Großes Interesse an Zugänglichkeit
„Wir haben alle ein großes Interesse daran, dass solche Plätze zugänglich sind und dass sie durch ein angemessenes Verhalten auch in ihrer hohen Qualität erhalten bleiben“, so die Sichtweise Rekers.
Parallel zum Gespräch der OB mit dem Eigentümer widmete sich Andrea Blome als Liegenschaftsdezernentin der Situation. Ein Kernpunkt ihrer Verhandlungen mit den Investoren war der Hinweis auf eine Baulasteneintragung. Darin sei vereinbart, dass es ein allgemeines Wegerecht für die gesamte Fläche des Gereonshofes geben soll.
Ähnlich wie öffentliche Plätze
Er steht also allen Menschen ebenso zur Verfügung wie öffentliche Plätze, auch wenn er durch den Verkauf vor einigen Jahren aus dem städtischen Besitz herausgelöst wurde und im Grundbuch nun private Investoren eingetragen sind.„Frau Blome hat darauf hingewiesen, dass das Baulastenverzeichnis zieht und Vorrang vor dem Grundbuch hat“, betonte Sprecherin Schürmann.
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Unklar ist, ob trotz allem künftig Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes auf dem Gelände für Ordnung sorgen werden. „Dazu kann die Stadt nichts sagen“, so Inge Schürmann: „Klar ist, dass die Eigentümer Rechte haben.“