Lange ist über einen Umzug gestritten worden, am Ende fehlte das Geld. Die Erklärung des 1. FC Köln liest sich dabei in Teilen wie eine Abrechnung.
Kein Umzug nach MarsdorfGeißbockheim bleibt Heimat des 1.FC Köln
Das Geißbockheim bleibt die sportliche Heimat des 1. FC Köln. Dies erklärte der Club am Mittwochmorgen in einer Pressemitteilung. „Nach intensiven, mehrjährigen Verhandlungen mit der Stadt Köln und nach zähen juristischen Prüfungen diverser Lösungsvarianten ist nunmehr klar: Die Heimat des 1. FC Köln bleibt auch in Zukunft das Geißbockheim.“ Vor rund zehn Jahren hatte der Verein den Ausbau des traditionellen Trainingsgeländes vorangetrieben. Es sollten ein Nachwuchsleistungszentrum sowie drei Fußballplätze auf der Gleueler Wiese gebaut werden. Doch in Zeiten des Klimawandels bröckelte die politische Unterstützung. Nach der letzten Kommunalwahl wollte der grün dominierte Stadtrat keinen Pachtvertrag für die Erweiterung erteilen.
Stadt und Verein diskutierten daher über einen Komplettumzug nach Marsdorf. Die Eckpunkte standen, doch es fehlte die Finanzierungsgrundlage. Der Verein kalkulierte mit Kosten von rund 120 Millionen Euro. „Für die von der Stadt Köln favorisierte Lösungsvariante, komplett nach Marsdorf umzuziehen, wäre allerdings eine erhebliche finanzielle Unterstützung seitens der Kommune erforderlich gewesen“, teilt der Verein mit. Doch die Stadt sah schon aus Gründen des Beihilferechts Grenzen gesetzt. Zudem galt eine Unterstützung des Clubs mit Millionen von Euro als politisch schwer durchsetzbar.
Geißbockheim: FC will im Grüngürtel Anlaufpunkt für alle Fans sein
Der 1. FC Köln schreibt: „Die Stadt Köln war nach intensiven Verhandlungen jedoch nicht bereit, dieses Investitionsvolumen zu gleichen Teilen gemeinsam mit dem FC zu tragen, gleichwohl dies rechtlich auf Basis mehrerer unabhängiger Gutachten möglich gewesen wäre.“ Im Ergebnis „der gescheiterten Verhandlungen“ haben Vorstand und Geschäftsführung des 1. FC Köln nunmehr endgültig entschieden, dass ein Umzug nach Marsdorf aufgrund der nicht hinreichenden finanzwirtschaftlichen kommunalen Unterstützung nicht mehr in Frage komme. Über diese Entscheidung habe der FC die politischen Vertreter der Stadt Köln entsprechend informiert.
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„Wir sind seit Jahren zu den dringend erforderlichen infrastrukturellen Weiterentwicklungen des 1. FC Köln in Gesprächen mit der Stadt Köln. Dabei wurden über all die Jahre hinweg trotz zahlreicher politischer Hindernisse und Widerstände konstruktive Lösungsmöglichkeiten entwickelt und ausgearbeitet. Dabei zeigte sich der FC zuletzt sogar offen für eine Lösung abseits seiner Heimat am Geißbockheim. Letztlich scheiterte ein möglicher Umzug an der fehlenden wirtschaftlichen Legitimation. Deshalb werden wir ab sofort wieder den Ausbau am Geißbockheim forcieren – wir wollen als 1. FC Köln weiterhin im Grüngürtel ein Anlaufpunkt für alle Fans sein und im Sinne von Konrad Adenauer dort auch in Zukunft Repräsentant einer modernen und stolzen Sportstadt Köln sein“, so Dr. Werner Wolf, Präsident des 1. FC Köln.
1. FC Köln: Pressemitteilung liest sich in Teilen wie eine Abrechnung
Die Presseerklärung liest sich in Teilen wie eine Abrechnung: „Bringen wir es auf den Punkt: Am Ende scheitert es oft am Finanziellen und am Willen, sich zu bewegen. Selbst nachdem wir mehrfach im Prozess zeitlich zurückgeworfen und mit neuen rechtlichen Bedenken konfrontiert wurden, haben wir unter erheblichem Ressourceneinsatz konstruktiv immer wieder Lösungsmöglichkeiten entwickelt, um endlich ans Ziel zu kommen. Am Ende waren die rechtlichen Hindernisse ausgeräumt, die finanziellen Vorstellungen der Stadt sind aber für den FC schlicht und einfach wirtschaftlich nicht machbar“, so Philipp Türoff, kaufmännischer Geschäftsführer des 1. FC Köln.
Wolf sagt: „Jetzt gilt es, für alle Protagonisten der Stadt Köln Farbe zu bekennen. Es geht um nicht weniger als die Zukunft des FC. Wir brauchen dringend die entsprechenden Genehmigungen der Stadt, um das Geißbockheim weiterentwickeln zu können. Dabei wurde vom Gericht deutlich gemacht, dass es dem Rat der Stadt Köln möglich wäre, den Bebauungsplan durch entsprechende Änderungen rechtlich ‚heilen‘ zu können. Dafür werden wir mit vollem Herzblut kämpfen.“
Oberbürgermeisterin Henriette Reker reagierte enttäuscht auf die Mitteilung: „Es war und ist immer mein Ziel, den 1. FC Köln so gut es geht zu unterstützen. Marsdorf bot dafür die größten Chancen: Für den 1. FC Köln, um sich räumlich weiterzuentwickeln. Für den Breitensport, der eine Bezirkssportanlage im Grüngürtel hinzugewonnen hätte. Für die Kölnerinnen und Kölner, deren Grüngürtel unangetastet bliebe. Die Verwaltung hat sich daher viele Gedanken gemacht, viele verschiedene Modelle geprüft und ist, vor dem Hintergrund des Einsatzes von Steuergeldern, bis an die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten gegangen. Natürlich bedauere ich, dass sich der 1. FC Köln nach konstruktiven Gesprächen nun gegen Marsdorf entschieden hat.“
Die Verwaltung habe in den vergangenen knapp zwei Jahren intensiv mit Vertretern des 1. FC Köln darüber beraten, wie die Erweiterungswünsche des 1. FC Köln in Marsdorf ermöglicht werden können, teilte die Stadt mit. Es seien konstruktive und zielorientierte Gespräche gewesen, Teil des Pakets war unter anderem der Erwerb des Geißbockheimes sowie der Sportplätze im Grüngürtel, um dort eine Bezirkssportanlage für den Breitensport zu ermöglichen. „Im Ergebnis hat der 1. FC Köln für sich die Entscheidung getroffen, eine Verlagerung nach Marsdorf aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterzuverfolgen.“
Hintergrund
Für den geplanten Ausbau am Geißbockheim gibt es seit November 2020 einen Bebauungsplan für die Gleuler Wiese sowie das Nachwuchsleistungszentrum neben dem Franz-Kremer-Stadion. Dieser wurde durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im November 2022 für unwirksam erklärt. Grund dafür waren vier Kleinspielfelder, die durch die Stadt zusätzlich zu den drei Fußballplätzen des FC auf der Gleueler Wiese hätten errichtet werden sollen. In der Folge gelang es dem FC auf dem Rechtsweg, eine Revisionszulassung zu erreichen. Das Gericht machte deutlich, dass es dem Rat der Stadt Köln möglich wäre, den Bebauungsplan durch entsprechende Änderungen rechtlich „heilen“ zu können. Am 23. April 2024 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entschieden, ob der ursprünglich genehmigte Bebauungsplan nach wie vor Gültigkeit besitzt.