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Kurze Leine für E-RollerStadt Köln handelt feste Stellplätze und Verbotszonen aus

Lesezeit 5 Minuten
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E-Scooter stehen überall im Weg

Köln – Für die einen sind die zu Tausenden kreuz und quer abgestellten E-Scooter nur ein Ärgernis, für die anderen eine handfeste Gefahr. Im Gespräch mit der Rundschau fordert der Vorsitzende des „Blinden- und Sehbehindertenvereins Köln“, Herbert Klerx, den E-Tretrollern feste Stellplätze zuzuweisen, um schwere Stürze zu verhindern.

Bei Zuwiderhandlung sollten spürbare Strafen fällig werden. Nun kommt die Stadt dieser Forderung teilweise entgegen. Nach wochenlangen Verhandlungen mit den Verleihern konnte die Verwaltung ihnen weitere Zugeständnisse abringen.

Feste Abstellplätze für E-Scooter in Kölner Altstadt

Ab dem heutigen Dienstag werden den Scootern vorerst nur in der Altstadt feste Abstellplätze zugewiesen. Weil im Juni von Tauchern rund 500 E-Scooter aus dem Rhein geholt wurden und wohl noch weit mehr im Flussbett liegen, dürfen die Roller fortan nicht mehr in unmittelbarer Nähe des Flusses und der Weiher abgestellt werden. Auch Brücken und Grünanlagen sind tabu, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

E-Scooter und Alkohol: Eine gefährliche Kombination

E-Scooter-Fahrer auf Autobahn unterwegs

Es nimmt kein Ende: Erneut meldet die Polizei schwere Unfälle mit E-Scootern – häufig mit betrunkenen Fahrern. In einem Fall konnte sich der 34-Jährige nicht mehr erinnern, was geschehen war. Polizisten hatten den Fahrer in der Nacht zu Sonntag mit 2,3 Promille auf der A4 Höhe Eifeltor gestoppt. „Der Mann war auf dem Standstreifen der Autobahn in Richtung Aachen unterwegs“, sagte ein Polizeisprecher. An den Ausgangspunkt seiner Fahrt konnte er sich, vermutlich aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums, nicht mehr erinnern. Ein Arzt entnahm Blutproben.

Obdachloser mit E-Scooter überfahren: Beckenbruch

Ebenfalls zu viel getrunken hatte ein 27-Jähriger in der Nacht zum Samstag auf der Roonstraße. Beim Bremsen stürzte der Fahrer und verletzte sich. Polizisten stellten den Führerschein sicher; der Mann hatte knapp 1 Promille. Bei einem weiteren Unfall überfuhr ein Einsammelfahrer von E-Scootern auf der Höhenberger Straße in Kalk einen auf der Straße liegenden Obdachlosen. Der Fahrer fuhr in der Dunkelheit über den Mann, setzte wieder zurück und bemerkte, dass er etwas überfahren hatte. Der Obdachlose musste mit einem Beckenbruch in ein Krankenhaus gefahren werden. (Daniel Taab)

Alkohol und E-Scooter: gefährliche Kombination

Auch bei dem schweren Verkehrsunfall eines 18-Jährigen mit einem E-Scooter Samstagnacht um kurz nach ein Uhr war Alkohol im Spiel. Nach Zeugenangaben soll der Fahrer auf dem Radweg der Cäcilienstraße in Richtung Heumarkt bei Rotlicht über die Neuköllner Straße gefahren sein. Dort stieß er gegen einen in Richtung Neumarkt abbiegenden Mercedes. Der junge Mann kam mit mehreren Knochenbrüchen in eine Klinik.

Obdachloser mit E-Scooter überfahren: Beckenbruch

Ebenfalls zu viel getrunken hatte ein 27-Jähriger in der Nacht zum Samstag auf der Roonstraße. Beim Bremsen stürzte der Fahrer und verletzte sich. Polizisten stellten den Führerschein sicher; der Mann hatte knapp 1 Promille. Bei einem weiteren Unfall überfuhr ein Einsammelfahrer von E-Scootern auf der Höhenberger Straße in Kalk einen auf der Straße liegenden Obdachlosen. Der Fahrer fuhr in der Dunkelheit über den Mann, setzte wieder zurück und bemerkte, dass er etwas überfahren hatte. Der Obdachlose musste mit einem Beckenbruch in ein Krankenhaus gefahren werden. (Daniel Taab)

Die Forderungen sind ausgesprochen, aber werden sie auch befolgt? Es sind nicht die ersten Sanktionen, die gegen die Verleiher verhängt werden, nachdem in diesem Sommer der Unmut über die Masse der Roller und deren rücksichtslosen Gebrauch immer lauter wird.

E-Scooter in Köln: Reker kann sich nicht mit Nachtfahrgebot durchsetzen

Jedoch scheinen die Verantwortlichen eher lax damit umzugehen. „Ich erwarte, dass zeitnah auch die weiteren Vereinbarungen umgesetzt werden“, sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Als da wären: Die noch im Rhein liegenden Roller bergen, falsch abgestellte Fahrzeuge spätestens nach sechs Stunden abräumen und an „Brennpunkten“ nachts Abstellverbotszonen einrichten. Rekers Ermahnung kann wohl nur so verstanden werden, dass es dazu bisher lediglich Lippenbekenntnisse, aber keine Taten gibt.

Mit einer weiteren Maßnahme konnte sich Reker bisher nicht durchsetzen: „An meiner Forderung nach einem Nachtfahrverbot halte ich angesichts der Unfallzahlen fest. Und ich fordere Bund und Land auf, den Kommunen mehr Kompetenzen im Umgang mit E-Scootern zu übertragen.“ Nur so könne die Verwaltung flexibler beispielsweise auf Beschwerden aus der Bevölkerung reagieren.

Herumliegende E-Roller in Köln: eine Gefahr für Blinde

Beschwert über wild abgestellte Roller hat sich unter anderem Herbert Klerx. Doch die Antworten seien nur ausweichend gewesen, sagt der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins. Er erklärt die Gefahren für die Betroffenen: „Wir orientieren uns an Häuserwänden und Bordsteinkanten. Durch herumstehende oder -liegende Roller verlieren wir die Richtung.“ Bei falsch abgestellten Autos könne er mit seinem Stock schnell ausmachen, wo sich die vordere und die hintere Stoßstange befinde, erklärt Klerx. „Dann gehe ich einfach mit etwas Abstand an dem Auto vorbei und befinde mich wieder auf meinem Weg.“

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Herbert Klerx fordert stadtweit feste Stellplätze für E-Scooter. Die Sturzgefahr für Sehbehinderte sei zu groß.

Scooter seien hingegen viel schwerer zu erfassen. Wo ist vorne und wo hinten? Wie herum liegt der Roller? Wie hoch ist der Lenker eingestellt? Und durch die große Maße wild geparkter Roller werde einem regelrecht schwindelig. Orientierungslosigkeit ist die eine Folge, Stürze die andere. Klerx ist es selbst schon widerfahren. „Ich habe mich mit meiner Tasche in einen E-Scooter verfangen. Das tut weh, das kann ich ihnen sagen.“

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Er selbst wohnt in Ossendorf. Dass den E-Scootern nur in der Altstadt feste Stellplätze zugewiesen werden, ist für ihn nicht ausreichend. „Gerade auf meinen Alltagswegen, die ich gut kenne und auf denen ich deshalb vielleicht etwas nachlässiger unterwegs bin, sind die Roller gefährlich.“ Reicht die Strafe, dass für einen Nutzer die zu bezahlende Leihzeit weiterläuft, wenn er seinen Roller in einer verbotenen Zone abstellt? Klerx hat große Zweifel.