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Kommentar zum Erzbistum KölnRückzug des Missbrauchsgutachtens ist ein Desaster

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Kölner Dom

Der Kölner Dom

  1. Zwei renommierte Strafrechtler haben die ursprüngliche Studie einer Münchner Kanzlei verrissen.
  2. Ihre Einschätzung wiederum lässt sich nicht überprüfen, da die Münchner Arbeit geheim bleibt.
  3. Nachvollziehbar sind zwei Kritikpunkte.

Köln – Welch ein Desaster. Radikale Aufklärung hatte der Kölner Generalvikar Markus Hofmann im Februar 2020 in dieser Zeitung versprochen: Bei der Untersuchung der Frage, wie kirchliche Behörden auf Sexualdelikten an Kindern im Raum des Erzbistums Köln reagiert haben, gebe es keine Tabus. Und da würden auch Namen genannt.

Darauf wartet die Öffentlichkeit noch heute. Jetzt wird alles zurückgezogen, von einem neuen Experten neu geschrieben. Am 18. März 2021, mehr als ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Termin, wissen wir hoffentlich mehr.

Zwei renommierte Strafrechtler haben die ursprüngliche Studie einer Münchner Kanzlei verrissen

Die Veröffentlichung des Erzbistums am Freitag jedenfalls trägt nicht gerade zur Klarheit bei. Zwei renommierte Strafrechtler – beide aber nicht als Kirchenrechtler ausgewiesen – haben die ursprüngliche Studie einer Münchner Kanzlei verrissen. Ihre Einschätzung wiederum lässt sich nicht überprüfen, da die Münchner Arbeit geheim bleibt.

Nachvollziehbar sind zwei Kritikpunkte: Wer Pflichtverstöße unterstellt, muss sie konkret benennen. Und die Analyse der Fakten ist von der Wertung zu trennen.

Sicher geht es nicht um persönliche Bloßstellung

Aber diese Fakten müssen endlich an die Öffentlichkeit. Was meinen die beiden vom Erzbistum beauftragten Strafrechtler nun mit dem Hinweis, „personenbezogene Sündenregister“ könnten nicht das Ziel sein? Sicher geht es nicht um persönliche Bloßstellung, aber das Erzbistum könnte sich das Geld für eine weitere Studie sparen, wenn nur auf unglückliche Umstände wie unvollständige Akten verwiesen würde. Auch für die war ja jemand zuständig.

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Ein weiteres Problem des Gegengutachtens: Es konzentriert sich auf die Frage der juristischen Korrektheit. Aber auch rechtlich zulässige Entscheidungen können sich falsch erweisen. Das hatte Hofmann im Februar differenzierend hervorgehoben. Soll davon keine Rede mehr sein? Man möchte es nicht hoffen.

Ihre Meinung: dialog@kr-redaktion.de