In Paris gibt es ab September keine Leih-E-Scooter mehr. Die Stadt Köln geht einen anderen Weg, um das Chaos auf Straßen und Bürgersteigen zu ordnen.
Nach Aus in ParisWie die Stadt Köln die E-Scooter in den Griff bekommen will
In Frankreichs Hauptstadt Paris hat das Streitthema am Donnerstag ein Ende. Per Bürgerumfrage entschieden die Pariser im Frühjahr: die Roller sollen weg. Zum 1. September ist Schluss. Ein Modell für Köln soll dieses Vorgehen nicht werden, das stellte die Verwaltung schnell klar. Genauso klar ist aber auch: Der Markt für Leih-E-Scooter bedarf auch auf den Kölner Straßen dringend einer Neuordnung. In welcher Form ein verträgliches Miteinander zwischen E-Scootern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern geschaffen werden soll, ist aber noch immer nicht final geklärt.
Eigentlich sollte eine Ausschreibung des Angebots das Problem lösen. Kriterien also, die die Verwaltung aufstellt, die wiederum die Anbieter erfüllen müssen, um dann ihren Hut in den Ring zu werfen - oder eben nicht. Die Stadt hätte dann die Wahl unter allen Bewerbern. Ende 2022 dann aber die Wende. Die Verwaltung rückte von den Plänen einer Ausschreibung ab. Zum einen aufgrund der „hohen Dynamik“ auf dem E-Scooter Markt, durch den nicht absehbar sei, wie sich die Situation verändere. Auf der anderen Seite umging die Verwaltung so einen „umfangreiches und personal- sowie zeitintensives“ Verfahren.
Anbieter können ihr Interesse für 2024 bekunden
Der neue Plan: ein Interessensbekundungsverfahren. Im April kündigte die Verwaltung an, noch im ersten Halbjahr sollten erste Gespräche mit den Anbietern stattfinden. Nun heißt es auf Anfrage der Rundschau: „Die Vorbereitung zur Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens in diesem Jahr laufen noch. Derzeit finden letzte ämterübergreifende Abstimmungen statt.“ Nach Informationen der Rundschau will die Stadt im September auf die Anbieter zukommen. Anschließend können Anbieter unter den von der Verwaltung vorgegebenen Parametern ihr Interesse bekunden, für 2024 eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen.
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Durch die Vorgaben hätte die Stadt unter anderem die Möglichkeit, eine Gesamtmenge an Rollern auf den Kölner Straßen festzulegen. Möglich ist dabei auch, Mengen für einzelne Stadtbereiche festzulegen. Auch andere Großstädte haben bereits Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Die Stadt Düsseldorf beschränkte damit die Gesamtflotte für E-Scooter auf 8400 Fahrzeuge und legte Höchstgrenzen für einzelne Stadtgebiete fest.
Hamburg hat Berichten zufolge mit dem gleichen Verfahren die Flottengröße pro Anbieter auf 1000 Fahrzeuge beschränkt, in Nürnberg soll die Flotte sogar um mehr als ein Fünftel auf insgesamt 4000 reduziert werden. Zum Vergleich: In Köln beantragten die E-Scooter-Verleiher für 2023 rund 12.500 Fahrzeuge. Mit welchen Kriterien die Stadt Köln genau plant, ist noch offen. Aktuell sind vier Verleih-Firmen in Köln aktiv: Tier, Lime, Voi und Bolt. Der Anbieter Dott, der sich 2022 zurückgezogen hatte, hält sich eine Rückkehr im Falle einer „sinnvollen Ausschreibung“ offen.
Ausschreibung könnte nächster Schritt sein
Der Vorteil eines Interessensbekundungsverfahrens liegt für die Stadt unter anderem darin, dass die rechtlichen Hürden deutlich niedriger sind als bei einem Auswahlverfahren durch eine Ausschreibung. Durch das Interessensbekundungsverfahren erfolgt keine Auswahl von Anbietern. Im Anschluss kann die Stadt entscheiden, ob sie ein Auswahlverfahren anschließt oder ob sie über einen anderen Weg zur Verteilung der Sondernutzungserlaubnis kommt.
Heißt also: Allein durch ein Interessensbekundungsverfahren kann die Stadt zwar die Flotte der Anbieter regulieren, nicht aber die Anzahl der Anbieter. Vorausgesetzt, diese erfüllen die Vorgaben der Stadt. Erfahrungen der Anbieter aus anderen Städten zeigen: Wenn mehr Verleiher mit kleineren Flotten auf den Straßen unterwegs sind, konzentrieren sich diese auf die lukrativeren Innenstadtbereiche. Bei weniger Anbietern mit größeren Flotten sei dagegen die Bereitschaft höher, das ganze Stadtgebiet abzudecken. „Einem vorgelagerten Interessenbekundungsverfahren kann eine Ausschreibung folgen. Der Weg bleibt also offen“, teilt die Stadt dazu mit.
Unklar bleibt zudem weiterhin, wie es mit der Gebührenordnung für die E-Scooter weitergeht. Im März 2022 hatte die Stadt mitgeteilt, künftig für jeden Roller zwischen 85 und 130 Euro pro Jahr zu erheben. Die Anbieter klagten gegen die „willkürlichen“ und „unverhältnismäßigen“ Gebühren. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln scheiterten die Anbieter mit ihrer Klage im Januar, nun soll eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Klarheit bringen.
Keine E-Scooter aus Paris für Köln
15.000 E-Scooter entfernt Frankreichs Hauptstadt bis zum 1. September. Diese werden unter anderem in Pariser Vororte oder in andere Städte verlegt, unter anderem nach Berlin. Zumindest vom Anbieter Tier werden in Köln keine Fahrzeuge aus Paris ankommen. Die E-Scooter dort gehörten einer Generation an, die in Köln noch nicht auf der Straße sei, teilte das Unternehmen mit.