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Prozess in KölnObdachloser legt sich neben Kölnerin ins Bett – Haftstrafe gefordert

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

Ein vollkommen fremder Mann kam bei einer 63-jährigen Frau durchs offene Fenster ans Bett und belästigte sie. Vor Gericht ging nun der Prozess gegen den Wohnungslosen weiter.

Plötzlich lag ein fremder Mann neben seinem Opfer, eine 63-jährige Frau, im Bett ihrer eigenen Wohnung, betatschte, schlug und würgte sie – so der Vorwurf: Am Dienstag forderte die Staatsanwaltschaft Köln vor dem Landgericht daher sechseinhalb Jahre Haft für einen wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch angeklagten Obdachlosen (45).

Auch wenn die sexuelle Nötigung und die Körperverletzung sicherlich die schwereren Delikte seien, die von dem Angeklagten bei seiner Tat am 18. Oktober 2024 verwirklicht worden seien, so wiege der Hausfriedensbruch in diesem Fall doch besonders schwer: „Ich will die Tat jetzt hier nicht mit Superlativen überfrachten, aber da kommt ein Fremder in die Wohnung und legt sich zu einem ins Bett“, sagte der Staatsanwalt. Und weiter: „Das muss eine extreme Angst bei der Geschädigten gewesen sein.“ Gegen 5 Uhr am Tattag war der Angeklagte nach Überzeugung des Anklägers durch ein offenes Fenster in das Schlafzimmer der Nebenklägerin geklettert und hatte sich zu der 63-Jährigen ins Bett gelegt.

Aussage: 63-Jährige wurde gewürgt und hatte Todesangst

Dort presste er seinen Körper an ihren, berührte sie am Po, den Brüsten und später auch im bekleideten Schambereich, so hatte es die 63-Jährige in einer bewegenden Zeugenaussage in der vergangene Woche geschildert.

Als sie sich plötzlich wehrte, begann der Mann sie zu würgen und sie dachte schon, das sei nun das Ende ihres Lebens. Als der Mann dann aber mit einer Hand von ihr abließ, nahm die Frau allen Mut und alle Kraft zusammen, wehrte sich und schrie.

Ihr Enkel (17), der mit Kopfhörern im benachbarten Zimmer einen Film schaute, wurde auf das Drama aufmerksam, ging in das Zimmer der Großmutter, woraufhin der Angeklagte von der Frau abließ. Auch ließ er sich widerstandslos aus der Wohnung geleiten. Dennoch, bis heute hat das traumatische Erlebnis Auswirkungen auf das Leben der 63-Jährigen, die nun Angst vor Männern hat, nur noch ungern alleine einkaufen geht und unter Schlaflosigkeit leidet.

Der Angeklagte hatte die Tat hingegen bestritten. Er behauptete, er sei zwar in der Wohnung gewesen, um etwas zu klauen, dass er sich zu der Frau ins Bett gelegt und sie betatscht habe, bestritt er hingegen. Das habe sich die 63-Jährige mit ihrem Enkel ausgedacht, sagte der 45-Jährige. Das wiederum qualifizierte der Staatsanwalt als „absurde Einlassung“ ab.

Verteidigung plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit

Die Folgen der Tat für die „bescheidene und freundliche“ 63-Jährige fasste Nebenklagevertreterin Funda Biçakoglu zusammen: „Meine Mandantin geht nicht mehr unbeschwert durchs Leben, geht nicht mehr alleine einkaufen. Sie hat Angst vor Männern und leidet unter Schlafstörungen.“ Das Leben der 63-Jährigen, ihres 17-jährigen Enkels, aber auch ihrer Söhne „ist einmal komplett zerstört worden“. Biçakoglu forderte mindestens sieben Jahre Haft für den 45-jährigen Obdachlosen.

Verteidiger Oliver Kremer betonte vor allem, dass sein Mandant nach seiner Entdeckung durch den Enkel der 63-Jährigen zügig und ohne Gegenwehr die Wohnung verlassen habe.

Auch wollte er eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund eines übermäßigen Alkoholkonsums seines Mandanten nicht ausschließen. Kremer forderte daher im Höchstfall vier Jahre Haft. Ein Urteil laut Gericht soll in dem Fall noch in der kommenden Woche gesprochen werden.