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Prozess in KölnEinbrecher soll Frau im eigenen Bett belästigt haben

Lesezeit 3 Minuten
ARCHIV - 12.12.2023, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Das Landgericht in Köln

Ein 45-jähriger Mann steht wegen sexueller Nötigung vor Gericht, nachdem er nachts in das Schlafzimmer einer 63-jährigen Frau eindrang.

Das Schlafzimmerfenster im Hochparterre zur Straße stand offen. Um Nachtruhe zu haben, schlief die 63-Jährige mit Ohrstöpseln. Als sich plötzlich jemand in ihrem Bett an sie anschmiegte, dachte die Frau zunächst, es sei ihr Sohn. Als der Mann zudringlich wurde, dachte sie, er sei betrunken. Als die Annäherung das Maß einer Mutter-Sohn-Beziehung allerdings bei weitem überschritt, bemerkte die Frau, dass ein Fremder in ihrem Bett lag. Die Frau wurde geschlagen und begann zu schreien, was ihren Enkelsohn aus dem Nachbarzimmer auf den Plan rief. Der verhinderte dann Schlimmeres.

Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch

Nun begann am Landgericht vor der auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spezialisierten 13. Großen Strafkammer der Prozess gegen einen 45-Jährigen. Zur Last gelegt werden ihm von der Staatsanwaltschaft sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Am 18. Oktober 2024 gegen 5 Uhr soll der Mann von der Straße über die Fensterbank in das Schlafzimmer der Frau eingedrungen sein, sich die Schuhe ausgezogen und sich zu ihr ins Bett gelegt haben. Dabei habe der obdachlose Rumäne der Frau zunächst mit der Hand über den Rücken gefahren und dann in gebrochenem Deutsch deutlich gemacht haben, dass er Sex haben wolle. Das Opfer glaubte, es handle sich um ihren Sohn, und sagte: „Du spinnst doch!“ Der Fremde habe die Frau aber weiter festgehalten und: „Mama ruhig, Mama gut“, gesagt, woraufhin die Frau — immer noch im Glauben, es handle sich um ihren Sohn — fragte, ob er auf Drogen oder besoffen sein. Der Fremde drückte sich immer fester an ihren Körper, setzte sich rittlings auf sie und fixierte ihre Hände. Dann versuchte das Opfer, seinen Kopf zu drehen.

Die Reaktion des Mannes: „Der Angeklagte schlug ihr mit der flachen Hand auf die linke Gesichtshälfte“, hieß bei der Anklageverlesung. Anschließend habe er die Frau gewürgt. „Erst jetzt erkannte die Geschädigte, dass es sich bei dem Angreifer nicht um ihren Sohn handelte“, sagt der Staatsanwalt.

Während die Frau geschrien habe, sei der Angreifer immer zudringlicher geworden, habe die Frau an der Brust berührt und ihr zwischen die Beine gegriffen, während er sich selbst zu befriedigen versuchte. Von den Schreien der Geschädigten, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, wurde der Enkel im Nebenzimmer aufmerksam, ging hinüber, sah den Fremden und fragte: „Was tun sie da?“

Daraufhin sei der Mann aufgestanden, habe sich die Schuhe wieder angezogen und sei dann von dem Enkel und der Frau aus der Wohnung geleitet worden. Trotz erdrückender Beweislage bestritt der 45-Jährige die Vorwürfe und verstrickte sich in Widersprüche. So behauptete der Mann, er sei zwar in der Wohnung gewesen, habe aber „nur was klauen“ wollen. Er habe aber nichts gefunden. Als er wieder habe verschwinden wollen, sei die Frau wach geworden. Das Opfer verhöhnte er als „Tote“, zu der er sich nicht ins Bett legen würde. Der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck befand: „Das zu bestreiten, ist keine gute Idee.“ Angesichts einer in der Wohnung gefundenen Zigarettenkippe mit DNA des 45-Jährigen, stehe die Wahrscheinlichkeit, dass er es nicht gewesen sei bei 30 Milliarden zu eins. Der Prozess wird fortgesetzt.