Im Oktober soll ein Mann im Hauptbahnhof einen Obdachlosen angeschossen haben. Die Waffe war dabei eher ungewöhnlich.
Prozess am LandgerichtObdachloser in Köln angeschossen – Waffe wie aus einem Spionage-Film
Weil er im Hauptbahnhof auf Obdachlose geschossen haben soll, muss sich ab heute ein Mann vor dem Kölner Landgericht verantworten. Bei seiner Tat soll er eine ungewöhnliche Waffe verwendet haben. Möglicherweise wird der Beschuldigte dauerhaft in eine Klinik eingewiesen.
Bei dem Mann soll eine Hirnstörung vorliegen, heißt es vom Gericht. Die Vorfälle ereigneten sich im Oktober 2022 in den Hallen des Verkehrsknotenpunktes. Der Mann soll auch drei Obdachlose geschossen haben.
Der Angeklagte soll bei seiner Tat aber nicht etwa mit einer normalen Pistole auf die Männer gefeuert haben, sondern mit einer Waffe wie aus einem Spionage-Film. Bei der Tat soll der damals 61-Jährige einen speziellen Schießkugelschreiber verwendet haben. Dabei handelt es sich um eine Waffe, die äußerlich einem Schreibgerät ähnelt – aber sehr gefährlich ist.
Waffe war ein Schießkugelschreiber
Bei einem Schießkugelschreiber handelt es sich um eine nach dem Waffengesetz verbotene Waffe. Mit diesem Gerät soll der Angeklagte einen der Obdachlosen an der Hand verletzt haben, einem damals 34-Jährigen habe er direkt ins Gesicht geschossen. Einen weiteren Mann verfehlte das Projektil, er blieb unverletzt.
Nach der Tat konnten Beamter der Bundespolizei den mutmaßlichen Schützen noch in der Nähe des Tatortes festnehmen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten neben dem Schießkugelschreiber auch ein Messer. Der Prozess gegen den Mann ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird derzeit für den 21. Juni 2023 erwartet.