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16-Jähriger vor GerichtKölner Synagoge auf der Liste der Anschlagsziele

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Die Kölner Synagoge

Die Kölner Synagoge

Der Prozess gegen den 16-jährigen mutmaßlichen Terrorplaner, der einen Anschlag auf einen Leverkusener Weihnachtsmarkt plante, beginnt nächsten Mittwoch.

Ein mutmaßlicher Terrorplaner steht ab kommendem Mittwoch vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts. Dem 16-Jährigen wird eine Verabredung zum heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen zur Last gelegt. Gemeinsam mit einem Komplizen aus Brandenburg soll der Junge aus dem bergischen Burscheid einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant haben. Zuvor sollen die beiden Jugendlichen zunächst auch die Kölner Synagoge als Anschlagsort ins Auge gefasst, sich dann aber für den Opladener Weihnachtsmarkt entschieden haben.

Laut einer Mitteilung der Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf stammt der Angeklagte aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Weiter heißt es, der 16-Jährige sei hinreichend verdächtig, am 17. November 2023 in einem Video, das er in eine Chatgruppe versendet haben soll, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags angekündigt zu haben. Ziel des Anschlags sei es gewesen, „Ungläubige“ zu töten. Der 16-Jährige und der mutmaßliche Mittäter aus Brandenburg sollen geplant haben, „einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen“, heißt es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Höchststrafe für Jugendliche bei zehn Jahren Haft

Die Höchststrafe für die Verabredung zu einem Mord beträgt für einen Jugendlichen zehn Jahre Haft. Ein Sprecher des Landgerichts hielt sich auf Nachfrage bedeckt zum Prozess und verwies auf die von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf veröffentlichten Informationen. Bei Prozessen gegen Jugendliche würden „grundsätzlich keine Informationen“ herausgegeben, hieß es weiter.   Dennoch sind einige Einzelheiten bekannt: Die Jugendlichen sollen den Anschlag in Anlehnung an die Ziele und Vorgehensweisen des sogenannten Islamischen Staats (IS) geplant haben, wie es kurz nach der Festnahme der beiden Jugendlichen Ende November 2023 von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hieß. Zudem sollen die beiden Jugendlichen beabsichtigt haben, nach einem erfolgten Anschlag die Bundesrepublik zu verlassen, um sich der terroristischen IS-Vereinigung „Provinz Khorasan“ anzuschließen. Dieser IS-Ableger trägt in Afghanistan seit Jahren einen bewaffneten Konflikt mit den militant-islamistischen Taliban aus.

Einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen.
Der Plan des Jugendlichen laut Generalstaatsanwaltschaft

Die Planung des Anschlags soll im Internet über soziale Medien und den Messenger Telegram stattgefunden haben. Zunächst hieß es, der 16-Jährige — der laut Angaben des NRW-Innenministeriums Deutsch-Afghane sein soll —, habe bereits Benzin für den Anschlag besorgt. Bei seiner Festnahme und anschließenden Durchsuchungen soll aber kein Brennstoff sichergestellt worden sein. Laut Informationen aus Ermittlerkreisen vom November 2023 sollen die mutmaßlichen Täter auch verschiedene Weisen der Tatbegehung diskutiert haben, wie beispielsweise einen Angriff mit Molotowcocktails.

Geführt wird der Prozess vor der für schwere Jugendstraftaten zuständigen 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz hat der erfahrene Richter Ansgar Meimberg. Terminiert ist das Verfahren mit vier Verhandlungstagen. Laut den Planungen des Landgerichts soll ein Urteil bereits am 28. Juni gesprochen werden.