Die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel, dass der Angeklagte die Frau getötet hat, hieß es im Plädoyer.
Karnevals-Mord „Petra Nohl“ in KölnStaatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe – Angeklagter bricht in Tränen aus
Die Tochter von Petra Nohl musste all ihre Kraft zusammennehmen, um das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit seinen entsetzlichen Details zur Tat zu überstehen. „Es war grausam“, sagte sie später. Vereinzelt sei sie in Tränen ausgebrochen. Tapfer war die Frau auch in vielen vergangenen Verhandlungstagen. Bis auf einen Termin war die Nebenklägerin anwesend und ertrug in Schilderungen, wie ihre Mutter vor über 36 Jahren nach einer Partynacht am Karnevalssamstag 1988 brutal ermordet wurde.
Mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am Mittwoch geht der Prozess um den „Karnevalsmord“ 1998 auf die Zielgerade. In zwei Wochen soll das Urteil gefällt werden. Dabei geht es um „Lebenslang“ oder „Freispruch“. Der Verteidiger des Angeklagten, Uwe Krechel, fasst es so zusammen: „Es geht darum, ob mein Mandant mit den Füßen zuerst aus dem Gefängnis herausgetragen wird“. Der Angeklagte ist 57 Jahre.
Prozess um, Fall Petra Nohl in Köln: „Verachtender Vernichtungswille“
Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, soll der 57-Jährige lebenslang hinter Gitter. Sie hat keine Zweifel, dass der Angeklagte die Frau getötet hat, hieß es im Plädoyer. Das Motiv: Habgier aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe es auf die Handtasche und den Brustbeutel der jungen Frau (24) abgesehen. Der Mann sei zuvor durch Eigentumsdelikte aufgefallen und sei zur Tatzeit als gewaltbereit beschrieben worden. Er habe keinen Respekt vor dem Eigentum anderer Leute gehabt. Der 57-Jährige habe die Frau mit einer goldverzierten Kordel erdrosselt und ihr anschließend mit „menschenverachtendem Vernichtungswillen“ gravierende Verletzungen am Kopf, Oberkörper und Halsbereich zugefügt.
Alles zum Thema ZDF
- Verfassungsbeschwerde ARD und ZDF ziehen für höheren Rundfunkbeitrag vor Gericht
- 50 Jahre „Michel aus Lönneberga“ Was wurde aus Michel, Krösa-Maja oder Ida?
- Von „Nesthäkchen“ bis „Silas“ Erinnern Sie sich noch an diese 11 ZDF-Weihnachtsserien?
- „Identify Me“ Neun Fälle in Deutschland – Wer weiß etwas über diese ermordeten Frauen?
- Sorge um Schlagerstar Giovanni Zarrella muss plötzlich ins Krankenhaus – Sänger meldet sich
- „Bei Freunden in der Küche“ Habeck kündigt Kanzlerkandidatur in Youtube-Video an
- Stimmen aus Politik und Medien 40 Jahre 3sat – wie geht es mit dem Kultursender weiter?
In ihrem Brustbeutel führte Petra Nohl laut einer Zeugin 100 DM mit. Dieses Geld hatte eine Freundin ihr zuvor gegeben, um ein Taxi bezahlen zu können. Mehrfach beschrieb die Staatsanwaltschaft die Grausamkeit der Tat. „Der Täter trampelte auf ihr herum “, betonte die Staatsanwältin. Dreißig Mal sei massive Gewalt angewandt worden. Dabei ging die Anklägerin auch auf das Gutachten eines Rechtsmediziners (66) zum Tathergang ein. Der Experte hatte von schweren Verletzungen Nohls berichtet. Nohl habe massive innere Verletzungen erlitten und sei schwerer stumpfer Gewalt gegen den Schädel ausgesetzt gewesen. Der Rechtsmediziner hatte von einem „Overkill“, also einer „Übertötung“, gesprochen. „Das waren die massivsten Verletzungen der Halsweichteile, die ich in meiner Laufbahn gesehen habe“, sagte der 66-Jährige. Auch der Unterkieferknochen des Opfers sei mehrfach gebrochen gewesen. Verletzungen im Bauchbereich deuteten zum einen auf Tritte hin, zum anderen aber auch darauf, dass der Täter auf ihr gekniet habe.
DNA-Spuren auf der Kleidung gefunden
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Vortrag von Indizien, die nur in der Gesamtschau ein klares Bild ergeben würden. Es seien Hautschuppen des Angeklagten an der Kleidung der Toten gefunden worden. An verschiedenen Stellen, wie im Bereich des Unter- oder Oberschenkels und zum Beispiel auch am Ärmel ihrer Jacke. Und es gebe die Aussage eines Zeugen, der das Verfahren nach Jahrzehnten in Gang brachte. Der bis dato ungeklärte Fall war in der ZDF-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ aufgerollt worden. Nach der Aussage des Zeugen war der Angeklagte in der Tatnacht zumindest in dieselbe Richtung wie Petra Nohl gegangen.
Der Zeuge, ein früherer Bekannter des Angeklagten, hatte angegeben, nach dem Besuch der Diskothek Chiarivari mit dem 57-Jährigen an einem Taxistand an der Kölner Oper gestanden zu haben. Dort hatte auch Petra Nohl gewartet. Als aber kein Taxi gekommen sei, sei die Frau weitergezogen. Er und sein Bekannter wenig später auch. Während der Zeuge angab, er sei an der Krebsgasse links in Richtung Neumarkt weitergegangen, sei der Angeklagte der Frau gefolgt. Aus späteren Andeutungen folgerte der Zeuge, der Angeklagte habe Petra Nohl überfallen. Der Leichnam wurde damals an der Albertusstraße, an Rande des Zugweges gefunden.
Verteidiger Uwe Krechel kann den Äußerungen der Staatsanwältin nicht folgen und forderte einen Freispruch. Die DNA-Spuren an der Kleidung der Frau seien kein Beleg für die Täterschaft seines Mandanten. Sie könnten nach Ansicht der Verteidigung auch an die Kleidung der Frau gelangt sein, weil zuvor in einer Diskothek die Jacken der beiden übereinander gelegen haben könnten. An der Kleidung der Frau waren fünf Hautschuppen entdeckt worden. „Diese Spuren sagen nichts“, betonte Krechel weiter. Sie seien nicht direkt am Körper gefunden worden. Der Angeklagte hatte das letzte Wort und beteuerte : „Ich bin unschuldig“. Nach den Worten brach der Mann in Tränen aus.
Am 1. März um 11 Uhr soll nun das Urteil verkündet werden, ursprünglich war der 29. Februar vorgesehen. Die Tochter von Petra Nohl erwartet das Urteil mit Spannung und hofft danach in irgendeiner Form mit dem tragischen Fall abschließen zu können. Als die Mutter ums Leben kam, war die Tochter genau 20 Monate alt. „Er war sehr belastend für mich, ohne Mama aufzuwachsen“, sagte die Tochter. Das Drama um den Tod der Mutter sei in der Familie über die vielen Jahre immer ein Thema gewesen. Im Verlauf der Kindheit habe der Vater ihr vom Tod erzählt. „Mein Vater hat enorm unter dem Verlust gelitten“, sagte sie im Gespräch mit der Rundschau.