Die Gerichtsverhandlung zu dem Cold Case Petra Nohl steht kurz vor dem Abschluss. Eine Zeugenaussage wird ausschlaggebend sein.
Karnevalsmord 1988 in KölnGibt es bald ein Urteil im Fall Petra Nohl?
Die Beweisaufnahme ist seit Montag geschlossen — der mutmaßliche Mord an der damals 24 Jahre alten Petra Nohl an Karneval 1988 steht somit kurz vor der juristischen Aufklärung. Am Mittwoch sollen in dem Prozess gegen einen 57 Jahre alten Mann aus Longerich die Plädoyers gehalten werden, kommende Woche Donnerstag soll dann das Urteil gesprochen werden.
In der Nacht auf den 14. Februar 1988 war Nohl auf der Albertusstraße in der Innenstadt vermutlich von hinten angegriffen und brutal getötet worden. Ein Rechtsmediziner hatte bei seiner Aussage von „der brutalsten Verteilung von Gewalt“ auf einem menschlichen Körper gesprochen, die er in 40 Dienstjahren gesehen habe. Demnach müsse der Täter mehrmals sehr kräftig auf den Hals der bereits am Boden liegenden Nohl getreten haben. Die Leiche der jungen Frau war am Morgen des Karnevalssonntag von einer Spaziergängerin hinter einem Getränke- oder Imbisswagen gefunden worden. Der Prozess gegen den 57-Jährigen hatte Anfang September 2023 begonnen und war zunächst bis Ende Oktober terminiert. Doch der Fall erwies sich dann doch als komplexer, als die Kammer anfänglich gedacht hatte.
Fall Petra Nohl: DNA-Spuren vom Tatort
So hatten die Verteidiger umfängliche Nachermittlungen der Kammer beantragt, um genau nachvollziehen zu können, wie die damals am Tatort genommenen Spuren über die Jahre gelagert worden waren, und wer alles Zugriff darauf hatte. Diesen Anträgen kam die Kammer nach, was Zeit brauchte. Auch zu den DNA-Spuren, die von dem Angeklagten in Form von Hautschuppen auf der Kleidung des Opfers im Nachhinein sichergestellt worden waren – 1988 gab es noch keine DNA-Analyse – hatten die Verteidiger viele detaillierte Fragen. Insgesamt waren auf der Kleidung Nohls rund 4000 Hautschuppen – fünf stammen vom Angeklagten – sichergestellt worden. Zwei davon auf der Netzstrumpfhose des Opfers. Für die Staatsanwaltschaft stellen sich die DNA-Spuren als Resultat des Tatgeschehens dar; die Verteidiger gehen hingegen von Zufallsspuren aus. Nohl und ihr Mandant könnten sich an der Garderobe der Diskothek Chiarivari begegnet sein, was zu den DNA-Anhaftungen geführt haben könne. Eine Theorie, die von einem DNA-Sachverständigen als durchaus plausible Erklärung angesehen wurde. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass allein die DNA-Spuren nicht für eine Verurteilung des 57-Jährigen ausreichen.
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Doch da ist ja auch noch ein Zeuge, der sich nach der Behandlung des Falls in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen YX…ungelöst“ gemeldet und den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten gegeben hatte. Der Zeuge, ein früherer Bekannter des Angeklagten, hatte angegeben, nach dem Besuch der Diskothek Chiarivari mit dem 57-Jährigen an einem Taxistand an der Kölner Opfer gestanden zu haben. Dort habe auch Petra Nohl gewartet. Als aber kein Taxi gekommen sei, sei die Frau weitergezogen, er und sein Bekannter wenig später auch. Während der Zeuge angab, er sei an der Krebsgasse links in Richtung Neumarkt weitergegangen, sei der Angeklagte der Frau gefolgt.
Ob der 57-Jährige nun wegen Mordes schuldig gesprochen oder doch freigesprochen wird, wird vermutlich maßgeblich von der Würdigung dieser Zeugenaussage durch die Kammer abhängen.