Köln – Die ganze Stadt wird ab Weiberfastnacht zur Brauchtumszone. Die Regeln zu überblicken, ist nicht ganz einfach. Was ist wo und für wen erlaubt und welche Voraussetzungen gibt es? Eine Übersicht.
Draußen
Im ganzen Stadtgebiet gilt für Feiernde die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Wer feiern will oder – wie die Stadt es nennt – „zum Zwecke des geselligen Zusammenseins“ in der Stadt verweilt, muss entweder doppelt geimpft oder genesen und zusätzlich tagesaktuell getestet sein. Tagesaktuell heißt: Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden zurückliegen, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Wer bereits geboostert ist, braucht zusätzlich keinen Test. Der Ordnungsdienst und Mitarbeiter externer Sicherheitsfirmen kontrollieren die 2G-Plus-Regelung stichprobenartig.
Je nach Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 250 und 5000 Euro. Wer in Köln wohnt oder arbeitet und sich nicht zum Feiern draußen aufhält, für den gelten die Regeln nicht.
Eine Maske ist im öffentlichen Raum nicht nötig, auch die bisher geltende Maskenpflicht in Einkaufsstraßen und anderen belebten Orten entfällt an den Karnevalstagen. Ob die Regel nach den Karnevalstagen wieder gilt, lässt die Stadt noch offen.
Kneipen/Innenräume
In Innenräumen, zum Beispiel in Kneipen, ist die 2G-Plus-Regelung noch schärfer gefasst. Jeder muss dort einen aktuellen Test vorlegen - auch Geboosterte. Als geboostert gilt man unmittelbar nach der Booster-Impfung. Also auch Kurzentschlossene können durch eine Impfung noch Teil des Kneipenkarnevals sein.
Geboostert oder Geboosterten gleichgestellt
Zugang bekommen nur Geboosterte und Personen, die Geboosterten gesetzlich gleichgestellt sind. Folgende Personen sind Geboosterten gleichgestellt:
a) Personen, bei denen die zweite Impfung nicht mehr als 14 aber höchstens 90 Tage zurückliegt,b) genesene Personen, bei denen der positive PCR-Test mehr als 28 Tage, aber höchstens 90 Tage zurückliegt,c) einfach Geimpfte, die vor oder nach einer Infektion geimpft wurdend) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
Bei allen Konstellationen ist ein zusätzlicher tagesaktueller Test Pflicht. Tagesaktuell heißt: Ein offizieller Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden
Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, die Vorgaben beim Einlass zu kontrollieren.
Die Kapazität in Innenräumen ist auf maximal 750 Personen beschränkt. Ab 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Die Höchstkapazität ist durch die Konzession und die brandschutzrechtlichen Vorschriften geregelt.
Bis zu einer Kapazität von 100 Gästen ist grundsätzlich keine Maske nötig. Geht die Personenanzahl darüber hinaus, entfällt die Maskenpflicht nur, wenn der Veranstalter ein Hygienekonzept (Handdesinfektion, regelmäßiges Lüften) umsetzt.
Der Ordnungsdienst kontrolliert, ob der Veranstalter die Regeln umsetzt.
Feierzone Kwartier Lateng
Das Zülpicher Viertel und die Uniwiese sind wie bereits am Elften Elften weiträumig abgesperrt (siehe Grafik).
In der Zone gilt genau wie auch anderswo die 2G-Plus-Regel. Diese wird allerdings nicht nur stichprobenartig, sondern bei allen Feiernden an den Einlasspunkten kontrolliert. Wer möchte, bekommt beim Einlass einen Stempel. Wer die Zone danach zwischenzeitlich verlässt, wird mit einem Stempel nicht erneut kontrolliert, wenn er wieder rein möchte. Gewerbetreibende und deren Beschäftigte bekommen Bänder, mit denen sie nicht kontrolliert werden. Anwohner kommen mit einem Personalausweis ohne zusätzliche 2G-Plus-Kontrolle in die Zone.
Die Stadt hat die Zahl der Handys, mit denen der 2G-Plus-Status kontrolliert wird, aufgestockt. Am Elften Elften waren es noch 40, jetzt sind es 50. An den größeren Zugängen zur Feierzone auf der Zülpicher Straße und der Uniwiese gibt es zudem eine extra Schleuse für papiermäßige Kontrollen, teilte die Stadt mit.
Veranstaltungen mit Tanz
Veranstaltungen mit Tanz sind in den Brauchtumszonen auch in Innenräumen erlaubt, wenn die Veranstaltung nicht ausschließlich auf Tanz ausgerichtet ist. Diskotheken dürfen ohne Genehmigung auf Gaststätten- und Schankkonzession umschalten und dann auch Veranstaltungen nach den genannten Regeln durchführen.
Regeln für Veranstaltungen
Bühnen sind in der Brauchtumszone laut Corona-Schutzverordnung verboten. Sofern sie aber Teil einer für sich stehenden Veranstaltung mit Einlasskontrollen und Zugangsbeschränkungen sind, ist eine Bühne erlaubt. Einige Veranstalter nutzen diese Möglichkeit (siehe Infobox). Bei Veranstaltungen bis 750 Zuschauern – wie zum Beispiel in der „Jeck-Arena“ am Alter Markt ist keine Maske nötig. Bei größeren Veranstaltungen – zum Beispiel im Tanzbrunnen mit über 6000 Zuschauern – ist dagegen eine Maske verpflichtend.
Testangebot
Durch die 2G-Plus-Regelung ist mit einer erhöhten Testnachfrage an den Karnevalstagen zu rechnen. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass die Kapazitäten ausreichen werden. 314 private Testzentren, 487 Arztpraxen und 56 Apotheken kommen auf eine Kapazität von knapp 159 000 Testungen täglich. An den Hotspots wird es zusätzliche temporäre Teststationen geben. Die Stadt teilt auf Anfrage mit: „Wer von außerhalb Kölns in die Brauchtumszone ,einreist’, um hier zu feiern, ist gehalten, bereits mit einem Test anzureisen.“
Der Anbieter „Mein Corona Schnelltest“ betreibt eine Teststation in der Lintgasse wenige Meter entfernt vom Alter Markt. „Wir müssen mit vielen Betrunkenen rechnen“, sagt Geschäftsführer Severin Becker. Daher hat die Teststation Sicherheitspersonal angestellt und das Testpersonal aufgestockt. Auch ohne Termin ist an den Tollen Tagen ein Test möglich.
Die Corona-Ambulanz am Zülpicher Platz verdoppelt ihre Testkapazität und bietet zusätzliche Kapazitäten für Spontanbuchungen an. „Wir haben unser Personal an den Karnevalstagen fast verdoppelt, wir haben zudem Personal, das nur die Menschen auf den Platz vor der Ambulanz lässt, die einen Termin gebucht haben“, sagt die medizinische Leiterin Dr. Katharina Sprenger.
Auch der Anbieter Medicare rechnet mit einer höheren Nachfrage, hat das Angebot in Köln durch zusätzliches Testpersonal aufgestockt und installiert einen zusätzlichen Testcontainer am Joseph-Haubrich-Hof.
Glasflaschenverbot
Im Zülpicher Viertel gilt ein Glasflaschenverbot an Weiberfastnacht (8 bis 8 Uhr), Karnevalssamstag und Rosenmontag (15 bis 8 Uhr). In der Altstadt gilt das Verbot an Weiberfastnacht (8 bis 8 Uhr) und am Karnevalssamstag (18 bis 8 Uhr). In der Südstadt gilt ein freiwilliges Glasverbot.
Verpflegung
Um keine zusätzlichen Anreize für große Menschenmengen zu schaffen, gibt es in diesem Jahr deutlich weniger Stände mit Speisen und Getränken.
Toiletten
Wie gewohnt stellt die Stadt in der Altstadt und im Zülpicher Viertel Toiletten auf.
Das Wetter
Der Dienst Wetter.com prognostiziert für Weiberfastnacht eine Niederschlagswahrscheinlichkeit von 50 Prozent in den Mittagsstunden, zwischen 18 und 22 Uhr steigt die Wahrscheinlichkeit auf 90 Prozent. Temperatur-Höchstwerte liegen gegen Mittag bei 11 Grad. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es ziemlich trüb. Das Portal Wetteronline.de rechnet am Donnerstag mit 0 Sonnenstunden. Am Wochenende wird es kälter, die Höchstwerte liegen bei 7 Grad. Freitag kann es genau wie Donnerstag zu Schauern kommen, ab Samstag sinkt die Niederschlagswahrscheinlichkeit stark.
Diese Veranstaltungen gibt es
Für einige Veranstaltungen werden Karten verkauft.
Zoch
Zum ersten Mal zieht der Rosenmontagszug durchs Stadion. 8800 Jecke dürfen beim „Rosenmontagsfest“ (offizieller Titel) dabei sein. Alle Tickets sind bereits verkauft.
Der WDR überträgt den Zoch ab 9.45 Uhr, die ARD zeigt eine Zusammenfassung ab 14 Uhr. 4700 Teilnehmer aus 65 Gesellschaften werden dabei sein. Das Modell „Zoch im Stadion“ hat bereits Nachahmer gefunden: Der Duisburger Rosenmontagszug wird durch die Schauinsland-Reisen-Arena ziehen.
Am Donnerstag ab 9.30 Uhr bestreiten die Altstädter die Eröffnung des Straßenkarnevals am Alter Markt. Um 16 Uhr übernehmen die Blauen Funken. Die Veranstaltung ist ausverkauft. Am Freitag sind Agrippinas Töchter für das Programm ab 17 Uhr zuständig. Karten kosten 38 Euro. Samstag machen Willi-Ostermann-Gesellschaft, Nippeser Bürgerwehr und Bürgergarde Blau-Gold ab 17 Uhr gemeinsame Sache. Restkarten gibt es ab 36 Euro. Das Programm endet jeweils um 21 Uhr.
Die „Stroßesitzung op däm Wilhelmplatz“ der Nippeser Bürgerwehr startet an Weiberfastnacht um 9.11 Uhr. Auch diese Veranstaltung ist ausverkauft.
Tanzbrunnen
Der Sternmarsch der „Freunde und Förderer des kölschen Brauchtums“ am Freitag wurde in den Tanzbrunnen verlegt und ist eine geschlossene Veranstaltung. Zur „SchälZick“ der Großen von 1823 sollen am Sonntag über 6000 Gäste kommen.