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Initiative zieht vor GerichtVideoüberwachung in Kalk wird Fall für die Justiz

Lesezeit 3 Minuten
Videoüberwachung Kalk

Seit zwei Jahren gibt es an der Kalker Hauptstraße eine Videobeobachtung durch die Polizei.

Die Videoüberwachung in Kalk und Humboldt-Gremberg, das größte Überwachungsgebiet Kölns, wird von Anwohnern als gravierender Eingriff ins Privatleben kritisiert.

Für die Polizei ist sie eine große Hilfe, für die Initiative „Kameras stoppen“ ist ein schwerwiegender Eingriff ins Privatleben vieler Kölner: Um die Überwachungskameras an Kriminalitätsschwerpunkten in Köln gibt es seit Jahren Streit. Nun zieht die Initiative wieder einmal vor Gericht.

Beim Kölner Verwaltungsgericht wird eine Klage gegen die Überwachungskameras eingereicht. Dies teilte der Rechtsbeistand der Initiative mit. Für den heutigen Dienstag ist eine Protestkundgebung vor dem Verwaltungsgericht am Appellhofplatz angekündigt. „In Kalk und Humboldt-Gremberg wird mit über 20 Hektar nun seit 2022 das größte zusammenhängende Gebiet in Köln mit Kameras überwacht. Hier ist zum großen Teil Wohngebiet betroffen, in dem zudem ein hoher Anteil an Menschen mit internationaler Familiengeschichte lebt“, heißt es in einer Erklärung. Die technische Überwachung des öffentlichen Raums greife hier extrem in das Privatleben vieler tausend Menschen ein. „Wie muss man sich in einer Wohnung in der Kalk-Mülheimer-Straße fühlen, auf die polizeiliche Kameras sowohl von der Vorderseite, als auch von der Rückseite gerichtet sind? Wo jeder Schritt aus der Wohnung heraus und in sie hinein erfasst und gespeichert wird?“

Siebte Klage zur Videoüberwachung

Über die Rechtsmäßigkeit muss nun erneut das Gericht entscheiden. Es ist nach eigenen Angaben der Initiative bereits die siebte Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die mittlerweile an vielen öffentlichen Plätzen stattfindende Videoüberwachung in Köln beschäftigt schon seit dem Juli 2018 die Justiz. Neben dem Wiener Platz gibt es Kameras am Ebertplatz, rund um den Bahnhof, am Neumarkt oder auf den Ringen. In Kürze soll es auch am Wiener Platz eine Videoüberwachung geben. Nach den sexuellen Übergriffen der Silvesternacht 2015/2016 war die Videoüberwachung massiv ausgebaut worden. Bilder des Geschehens waren oftmals nur sehr schemenhaft zu erkennen und hatten so vor Gericht kein Bestand. Dies galt sowohl für den Bereich vor den Bahnhof als auch im Gebäude. Auch die Deutsche Bahn baute neue Kameras auf den Gleisen und im Gebäude ein.

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Die Videoüberwachung am Breslauer Platz war beispielsweise im Jahr 2022 ein Fall für die Justiz. Zuerst entschied das Verwaltungsgericht, dass die Kameras dort nicht aufzeichnen dürfen. Doch später kassierten die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster das Urteil. Die Kölner Richter führten zunächst an, dass der Breslauer Platz kein Schwerpunkt der Kriminalität sei und der Container der Bundespolizei eine abschreckende Wirkung habe. Dem schlossen sich die Richter in Münster nicht an und sagten: „Die videoüberwachten Bereiche sind nach wie vor anfällig für Straßenkriminalität“. Ein Kölner Bürger hatte in diesem Zusammenhang Klage eingereicht. Das OVG entschied auch, dass am Ebertplatz und Neumarkt keine Aufnahmen von Eingängen von Privathäusern geben darf. Dies fordert die Kölner Initiative auch für die Hauseingänge in Kalk und Gremberg.

Die Polizei lobt die Videokameras ausdrücklich. Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Einsätze, die durch die öffentliche Videobeobachtung im Jahr 2023 an Brennpunkten im Stadtgebiet entstanden sind. Insgesamt rückte die Polizei zu 8114 Einsätzen aus, Spitzenreiter waren die Ringe mit 1753 Einsätzen. Ausschlaggebend für die starke Zunahme ist laut Polizei die Arbeitserfahrung der Menschen, die an den Monitoren im Polizeipräsidium sitzen. „Unser Personal sieht und entdeckt deutlich mehr und hat sich an die Technik gewöhnt. Manche Verdächtige werden auch Tage nach einer Straftat noch wiedererkannt“, erklärt Polizeidirektor Martin Lotz. Gleich mehrfach konnten tätliche Angriffe live beobachtet und sofort Streifenwagen und Rettungswagen alarmiert werden.