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Justiz verteidigt sich„Sklaven-Fall“ aus Köln-Höhenberg ist Thema im Landtag

Lesezeit 2 Minuten
28.11.2022
Köln, NRW
Täterwohnung in Köln Höhenberg
Nördlinger Strasse 9

In einem Haus auf der Nördlinger Straße in Höhenberg soll eine 21-Jährige in einer Wohnung von Mitbewohnern zu Tode misshandelt worden sein. Foto: Thomas Banneyer

Der „Sklaven-Fall“ aus Höhenberg ist nun ein Thema für die Politik. In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses befasste sich der Landtag mit dem tragischen und undurchsichtigen Fall.

In einer seitenlangen Stellungnahme erklärten die Justizbehörden von Köln und Essen , warum es beispielsweise keinen Haftbefehl gegen das „Folterpärchen“ gab, nachdem beide mutmaßlich eine 21-Jährige in einer Wohnung an der Nördlinger Straße zu Tode misshandelt hatten. Das Oberlandesgericht in Köln teilte mit, dass es wegen einer „unübersichtlichen Beweislage“, der „schwierigen Aussagesituation des Opfers“ und einer „problematischen Zuordnung von konkreten Tathandlungen“ keinen Haftbefehl gegeben habe. Ermittler der Polizei hätten am 29.April 2020 und am 30. April 2020 versucht, das Opfer zu befragen, doch dies sei wegen der erheblichen erlittenen Verletzungen nicht möglich gewesen. „Eine Vernehmungsfähigkeit ergab sich bis zu ihrem Tode nicht“, steht in dem Schreiben an den Landtag.

Sklavin in Köln gehalten und getötet

Im April 2020 soll ein Paar (30 und 33) eine 21-Jährige über einen längeren Zeitraum als Sklavin gehalten und zu Tode drangsaliert haben. Die junge Frau starb am 6. Juli 2020 und wurde in einer Klinik ab dem 28. April 2020 intensivmedizinisch versorgt. Rund ein Jahr später sollen beide wieder ein Opfer in Essen zu Tode gequält haben. In dem Schreiben an den Landtag in Düsseldorf ist in beiden Fällen von Folter die Rede.

Wie nun zu erfahren war, lag gegen die 33-Jährige ein Haftbefehl wegen des Verdachts des Sozialbetruges vor, weil sie eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben soll. Die Polizei in Köln konnte den Haftbefehl nicht vollstrecken, weil der Aufenthaltsort unklar war. Der genaue Zeitpunkt des Haftbefehl blieb zunächst unklar.   Nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft in Essen weist das Bundeszentralregister der 33-Jährigen 16 Einträge, überwiegend wegen Vermögensdelikten, auf. Vorstrafen wegen Gewaltdelikten seien nicht verzeichnet.

Außerdem wurde nun bekannt, dass das 21-jährige Opfer unter Betreuung stand. Wer der oder die Betreuer waren und ob es einen Besuch in der Wohnung an der Nördlinger Straße gab, steht nicht in dem Schreiben an den Landtag. Die 21-Jährige sei vom 23. April 2020 bis 28. April 2020 mit der Hand, den Fäusten, einem Besenstiel und einer Leine geschlagen, getreten und gewürgt worden. Das Opfer hätte den Boden ablecken müssen und um Essen   fragen müssen. Eine Bekannte rief schließlich die Polizei, weil sie die Frau vermisste.

Obwohl die Anklage in dem Kölner Folter-Fall bereits im Dezember 2020 erhoben wurde, ist ein Prozesstermin weiter nicht in Sicht. „Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden“, teilte der Präsident des Landgerichtes Roland Ketterle mit. Als Grund nannte er erneut die Belastung der Strafkammern.