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Schema F oder „Gleiche Regeln für alle“Pro und Contra zu den Konzerten im Rochuspark

Lesezeit 2 Minuten
Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada bei einem ihrer Konzerte im Rochuspark.

Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada bei einem ihrer Konzerte im Rochuspark.

Das Ordnungsamt beendete die Konzerte zweier Profi-Musiker im Rochuspark. Pro- und Contra-Meinungen zum Thema.

Mit ihren kostenlosen Jazz-Konzerten haben Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada eine beliebte Tradition im Kölner Rochuspark geschaffen. Doch das Ordnungsamt beendete die Konzerte.

Pro

Parkkonzerte sollten in Ausnahmen möglich sein, findet Rundschau-Redakteur Dierk Himstedt.

Lärm, Ruhestörungen, laute Musik, die Anwohner unerträglich finden, da muss das Ordnungsamt eingreifen. Denn es muss Regeln geben, damit das Zusammenleben klappt. Aber jede Behörde, jedes Amt hat einen Ermessensspielraum, wann die Regeln greifen sollen. Ein Parkkonzert, das Profimusiker geben, ist für viele etwas Schönes, Begrüßenswertes, weil es Kultur in den öffentlichen Raum bringt. Dass sich Anwohner oder Parkbesucher dennoch gestört fühlen können, ist jedoch ebenfalls nachvollziehbar. Die Stadt muss sich in diesen Fällen die Mühe machen, nicht nach Schema F zu agieren, sondern sich das Event mit entsprechendem Personal vor Ort anschauen. Denn sie ist zu allererst Dienstleister für die Kölner Bevölkerung. Ein angemeldetes Konzert ist immer auch eine Ruhestörung und bedarf einer Sondergenehmigung. Wenn es also hier Ausnahmen von der Regel gibt, dann kann es das im kleineren Rahmen auch. Die meisten Bürger wünschen sich das.

Contra

Regeln müssen für alle überall im gleichen Maße gelten, findet Rundschau-Redakteur Ingo Schmitz

An der Live-Musik im Rochuspark lässt sich das Problem mit Regeln festmachen: Es können nicht alle Facetten bedacht, nicht alle Randbereiche abgedeckt werden. Sie nach belieben zu dehnen oder zu beugen, führt zur Willkür — und die hölt den Rechtsstaat aus. Große Worte für ein kleines Konzert? Gewiss. Doch wird das Problem auf den Rochuspark heruntergebrochen, bedeutet Willkür: Die Ordnungsamtsmitarbeiter entscheiden für sich, diese Musik ist schön, die lassen wir zu. Jene in der Fußgängerzone gefällt uns nicht, da legen wir die Regel streng aus. Dass dieses Prinzip zum Scheitern veruteilt ist, lässt sich an Andre Rieu festmachen. Was für die einen Seelenbalsam ist für die anderen Höllenpein. Und auch Können ist kein Kriterium. Fährt Formel-1-Pilot Max Verstappen über Rot, ist es dennoch Rot. So bedauernswert es ist: Für das „wilde“ Konzert im Rochuspark muss das gleiche gelten wie für Straßenmusiker in der Fußgängerzone.

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