Der Black Friday lockt viele Verbraucher zum Kauf von billigen Waren. Doch oftmals entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen als echte Kostenfalle. Nicht zuletzt wegen des anfallenden Zolls.
Black FridayKölner Hauptzollamt warnt vor Schnäppchen im Internet
Zollfahnder Jens Ahland hat mittlerweile eine feine Nase: „Gefälschte Schuhe erkenne ich oft schon am Geruch“. Der billige Kleber rieche einfach nicht gut – als ob man die Schuhe schon ein Jahr lang getragen hat. Genau das ist das Thema, was den Ermittler des Kölner Hauptzollamtes in dieser Zeit umtreibt. Billige und gefälschte Gegenstände, bestellt auf oftmals dubiosen Seiten im Internet.
Gerade in den nächsten Wochen wird wieder eine Flut von Paketen über den Zoll und den Kölner Flughafen hereinbrechen: Schnäppchen vom bevorstehenden Black Friday und Weihnachtsgeschenke, die die Menschen in aller Welt bestellt haben.
Bei Einfuhr können Zölle anfallen
Was viele Onlineshopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren wie zum Beispiel Tabak, Kaffee und Alkohol müssten zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Onlinebesteller sollten beachten, dass die Beförderungsunternehmen auch grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale erheben, erklärt der Sprecher des Kölner Hauptzollamtes Jens Ahland. Er empfiehlt dringend einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Seiten.
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Fehler bei Klicks und dem Auftrag könnten ärgerlich und teurer sein. Denn der Zoll sucht nicht nur nach Fälschungen, Verstößen gegen das Artenschutzabkommen oder verbotenen Medikamenten – er ist auch für die Besteuerung der Importe zuständig. „Viele bestellen etwas aus China und sind überrascht, wenn sie es mit dem Zoll zu tun bekommen und dann noch Umsatzsteuer oder noch den Zoll entrichten müssen“, erzählt Ahland. Der Zöllner hat für sich eine einfache Daumenregel aufgestellt, um Fallstricken zu entgehen. „Wenn die Lieferzeit mehr als ein paar Tage beträgt, werde ich vorsichtig.“
Vor der Bestellung ganz genau hinsehen
Dies sei ein Indiz dafür, dass der Händler ein ganzes Stück entfernt im Ausland sitze. Ein genauer Blick auf die Bestellseiten vor dem Klick würde kleine Tränen vor dem Weihnachtsfest verhindern. Aus Gründen der Produktsicherheit müssten die gefälschten Gegenstände vernichtet werden. In den kommenden Wochen ist wieder eine riesige Vernichtungsaktion anberaumt, dafür arbeitet der Zoll mit einem Unternehmen im Raum Aachen zusammen. Die Fälschungen sollen verbrannt werden. Erst kürzlich wurden am Flughafen 5000 gefälschte Drohnen sichergestellt. Die Drohnen sind in diesem Fall nicht zerstört worden, sie sind nach China direkt zurückgeschickt worden. „Es war Schrott, der vom Himmel fällt. Ich warne vor unliebsamen Überraschungen“, sagte Ahland. Drohnen seien in den vergangenen Monaten sehr beliebt gewesen. Bei sichergestellten Fälschungen werde den Käufern in der Regel die Kaufsumme nicht erstattet. Außerdem erwarte den Käufer möglicherweise ein zivilrechtliches Verfahren.