Köln – Die Corona-Schutzverordnung hat insbesondere den Ordnungsdienst stark gefordert. Das Amt für öffentliche Ordnung hat nun eine Bilanz der vergangenen sechs Monate herausgegeben, die es durchaus in sich hat.
Kontrollen in der KVB
Seit Mitte August unterstützt der Ordnungsdienst auch die Kontrollen der KVB. Bislang wurden 847 Verstöße dokumentiert, der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld von 150 Euro vor.
„Hotspots“ und private Parties
Ein großes Problem waren und sind in Teilen die „Hotspots“ , etwa das Rheinufer, der Volksgarten oder der Aachener Weiher. Auch der Stadtgarten, die Schaafenstraße und das Zülpicher Viertel machen viel Arbeit. Gefordert ist der Ordnungsdienst überdies wegen illegaler Partys, oft als „geschlossene Gesellschaft“ deklariert. Die Ermittlungen wurden längst auch auf das Internet ausgeweitet.
Aggressionen gegen Mitarbeiter
Seit den ersten Lockerungen stoßen die Ordnungsamts-Mitarbeiter vermehrt auf Unverständnis und Uneinsichtigkeit. Sie sind hohen Belastungen ausgesetzt, das Aggressionspotenzial steigt spürbar: Von Drohungen und Beleidigungen über Sachbeschädigungen an Fahrzeugen bis hin zu tätlichen Übergriffen reicht die Palette. Mitarbeiter wurden angehustet, mit Flaschen beworfen, sogar gebissen. Außerdem wurden Reifen von Dienstfahrzeugen zerstochen. Im Zusammenhang mit Corona wurden 57 Strafanzeigen gestellt, davon 28 wegen Widerstands, 30 wegen Beleidigung, neun wegen Bedrohung und 13 wegen Körperverletzung.
Verkehrsdienst und Halteverbote
Auch der Verkehrsdienst hatte ordentlich zu tun, etwa beim Corona-bedingten Halteverbot samstags auf der Ehrenstraße. Vom 25. April bis 22. September wurden 243 Verstöße festgestellt. Außerdem hat die Verkehrsüberwachung das absolute Halteverbot am Zülpicher Platz freitag- und samstagabends durchgesetzt. 21 Fahrzeuge wurden abgeschleppt.
Die Höhe der Bußgelder
Bisher hat die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes 1822 Bußgeldbescheide erlassen, was 428 117 Euro entspricht. Der Rest wird schrittweise weiter abgearbeitet. Allein 1587 Bußgelder zu 200 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühr wurden wegen Verstoßes gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot erhoben – macht schon 362 629,50 Euro. Im Wiederholungsfall wurde es noch einmal deutlich teurer. Dazu kamen zahlreiche weitere Verstöße (s. Grafik). Ein Verstoß gegen das Grillverbot schlug mit 250 Euro plus Bearbeitungsgebühr zu Buche, aber auch das Essen und Trinken im Umkreis der „50-Meter-Bannmeile“ von Gastronomien oder Büdchen war kein Sonderangebot: Ebenfalls 200 Euro plus Gebühr. Bei zwei Vergehen gleichzeitig gab es einen „Rabatt“ von bis zu 100 Euro.
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Handel und Gastronomie
Große Unsicherheit herrschte beim Handel und in der Gastronomie. Die Stadt hatte von März bis Oktober keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie-Flächen erhoben. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 460 488,13 Euro. Auch können Betriebe ihre Außengastro-Flächen erweitern. Dies haben 270 Betriebe genutzt.
Sondernutzungen von Straßen und Grünflächen
Seit dem Beginn der Lockerungen wurden 71 Infostände und 77 „Sondernutzungen“ erteilt. Darunter Sportveranstaltungen, Kunstaktionen, Pop-up-Biergärten, Gottesdienste, Märkte und Konzerte – allerdings immer mit den Einschränkungen der Schutzverordnung. (two)