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Aussage per Video entlastet den BruderProzess um tödliche Schüsse in Kneipe

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Landgericht Köln

Das Landgericht in Köln.

Köln – Im Prozess um die tödlichen Schüsse in der Nippeser Kneipe „No Name“ im November 2015 hat am Donnerstag Ibrahim K., Bruder des wegen Mordes angeklagten 33-Jährigen, ausgesagt. Die Besonderheit: Ibrahim K., früher ein führendes Mitglied des Kölner C-Town Charters der „Hells Angels“, sitzt in Izmir wegen eines in der Türkei begangenen Tötungsdelikts in Haft. Seine Aussage wurde per Videoschalte ins Landgericht übertragen.

Darin bestätigte der Mann jene Version, die sein angeklagter Bruder im November 2019 dem Gericht präsentiert hatte. Demnach habe er im „No Name“ einem Mann an der Theke mit einer Schusswaffe auf den Kopf geschlagen. Dabei habe sich ein tödlicher Schuss gelöst. Sein Bruder und der mitangeklagte 31-Jährige hätten das Lokal gar nicht richtig betreten, seien vielmehr direkt geflohen, als der Schuss gefallen sei. Zudem sei nur er bewaffnet gewesen. Auch habe die Tat nicht im Zusammenhang mit der Rockergruppe gestanden.

Türkischer Staatsanwalt schaltet sich ein

Laut Anklageschrift handelte es sich bei dem Überfall auf das „No Name“ um eine „Bestrafungsaktion“ der Hells Angels für einen kurz zuvor erfolgten Einbruch in die Bar des 33-Jährigen. Dabei sollen Einbrecher Spielautomaten aufgebrochen und rund 6000 Euro erbeutet haben. Einem Tipp des dritten Angeklagten in dem Verfahren zufolge sollen die Gäste des No Name die Einbrecher gewesen sein.

Eine direkte Vernehmung des Zeugen im türkischen Gefängnis war dem deutschen Gericht und den Prozessteilnehmern nicht gestattet. Zwischengeschaltet war ein türkischer Staatsanwalt. Dieser untersagte eine Vernehmung auf Deutsch. Zudem behielt er sich vor, Fragen auf Zulässigkeit zu prüfen. „Wir wurden über diese Art der Vernehmung nicht in Kenntnis gesetzt. Sie entspricht nicht der deutschen Prozessordnung“, zeigte sich der Vorsitzende Dr. Jörg Michael Bern überrascht. So seien aber die Spielregeln, entgegnete der türkische Staatsanwalt in herrisch anmutendem Ton.

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Eigentlich hätte die Videovernehmung bereits im März stattfinden sollen. Doch dann kam die Covid-19-Pandemie. Das Verfahren musste aufgrund der vielen Prozessbeteiligten – drei Angeklagte, sechs Nebenkläger und zahlreiche Anwälte – wegen der Hygiene- und Abstandsregeln lange Zeit pausieren.

Der Prozess wird fortgesetzt.