Neue Leitlinien für die Kölner Außengastronomie sollen im Dezember vom Stadtrat beschlossen werden.
AußengastronomieWirte in Köln müssen sich an neue Regeln halten

Noch verkehrt herum auf der Deutzer Freiheit: Stuhlrücken dürfen ab Januar nicht in Richtung einer Geh- oder Fahrbahn gestellt werden.
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Es gab Zeiten, da saß man auch im Sommer drinnen. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich das geändert. Die Zahl der zusätzlichen Terrassenplätze in der Gastronomie ist rasant gewachsen. Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass nicht nur im Sommer Tische und Stühle auf den Parkflächen vor Cafés, Restaurants und Kneipen stehen. Mit unterschiedlicher Qualität: Von der Holzbank bis zum gezimmerten Wintergarten ist alles dabei, mal mehr und mal weniger ästhetisch.
Nach einem zweijährigen Beratungsprozess sollen in der Ratssitzung am 12. Dezember nun die neuen Leitlinien für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie beschlossen werden. „Die verbindlichen Vorgaben sind ein klarer Fahrplan für uns, der zuvor gefehlt hat“, sagt IG-Gastro-Vorsitzende Maike Block. „Vor allem aber sichert sie eine langfristige Perspektive für viele Jahre.“ Bisher waren die Genehmigungen zur Nutzung von Außenflächen für die Gastronomie immer nur um ein Jahr verlängert worden.

Wie hier an der Bottmühle in der Südstadt haben viele Gaspronomen größere Aufbauten gebaut — auch hier gibt es neue Regeln.
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Gemeinsam mit Interessenvertreterinnen und -vertretern von Gastronomie und Bürgergesellschaften hat die Verwaltung das knapp 25 Seiten umfassende Regelwerk erarbeitet. „Abgestimmte, qualitätsvolle Außengastronomie trägt zur Profilierung der Gastronomie selbst bei, stärkt den Wirtschaftsstandort Köln und prägt die Wahrnehmung unserer Stadt“, heißt es da.
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Wir sind viele Kompromisse zugunsten der Barrierefreiheit eingegangen, das war uns wichtig.
Gelten sollen die Regelungen ab dem 1. Januar 2025. Festgelegt wurde zum einen, welche Flächen überhaupt für die Außengastronomie genutzt werden dürfen und wie groß diese sein dürfen. Diesen Teil hatte der Rat bereits in seiner Sitzung Ende Juni beschlossen. Zum anderen wurde nun vereinbart, welche Elemente auf den Außenflächen wie angeordnet und gestaltet werden können. Übergeordnetes Ziel sei es, einen barrierefreien Übergang und die Übersichtlichkeit des Straßenverkehrs sicherzustellen, so die Stadt. Ab Januar können dann keine Flächen mehr unter erleichterten Bedingungen beantragt werden. Für Flächen, die 2024 genehmigt wurden, schlägt die Verwaltung eine Übergangsfrist vor. Sie sollen zunächst in gleicher Form und Größe weiterbetrieben werden können. Danach gelten neue Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 Meter beziehungsweise 1,80 Meter zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände.

Zusätzliche Bodenbeläge wie hier auf der Neusser Straße sind nicht mehr zugelassen, bei Podesten soll es aber eine Ausnahmeregelung geben.
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„Wir sind viele Kompromisse zugunsten der Barrierefreiheit eingegangen, das war uns wichtig“, sagt Maike Block in Vertretung für rund 500 der IG Gastro angeschlossene Betriebe. Einheitliche Stuhlkissenfarben seien dagegen vom Tisch. „Alles in allem war es ein schwieriger Prozess, vor allem bei der Frage, wie sehr die Stadt in die Gestaltung der Gastronomiebetriebe eingreifen darf.“ Keine Pavillons, keine Holzpaletten, kein Kunstrasen, keine Stehtische, einheitliche Sonnenschirme, keine Werbeschilder oder Fahnen — das sind nur einige der Punkte, die die neue Leitlinie vorsieht.
„Es war uns wichtig, dass die Regelungen optisch hochwertig, aber auch für alle umsetzbar sind“, so Block. Unterschieden wird im Regelwerk in unterschiedliche zwei Zonen: Für die „internationale Zone“, die erweiterte Teile der Altstadt umfasst, gelten gesonderte Regeln. Bierzeltgarnituren sind hier zum Beispiel nicht erlaubt. Auch Sauberkeit und Instandhaltung sind Teil der Vorgaben. Außerhalb des Genehmigungszeitraumes muss in der gesamten Stadt das Mobiliar aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Das gelte auch, wenn die Außengastronomie im Winter über einen längeren Zeitraum nicht betrieben werde.

Im Winter, wenn die Plätze nicht mehr genutzt werden sollten, muss auch das Mobilar weggeräumt werden.
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„Es ist uns gelungen, vermeintliche Zielkonflikte zu überwinden und Lösungen zu finden, die sowohl für die Gastronomie als auch für die Kölner Bürgerschaft und den öffentlichen Raum vorteilhaft sind“, sagt Baudezernent Markus Greitemann.
Die erweiterte Außengastronomie im Wandel
2016 war „Sitzen statt Parken“ zunächst ein Modellprojekt in der Innenstadt und in Ehrenfeld: Gaspronomen ohne Außenbereich konnten beantragen, die Parkflächen vor ihren Betrieben als Erweiterung zu nutzen.
Ende 2017 wurde das damals neue Kölner Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum verabschiedet. Der Flickenteppich an unterschiedlichen Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen und Aufbauten der Gastronomiebetriebe sollte ein Ende haben, um das Erscheinungsbild der Stadt zu beruhigen. Etliche Gaspronomen bangten um ihre Genehmigungen.
Die Corona-Pandemie veränderte 2020 wieder einiges: Nur Biergärten und Terrassenplätze sicherten vielen Betrieben überhaupt ein Überleben in der Krise. Dennoch war die Zeit geprägt von Einzelfallentscheidungen und Sondergenehmigungen, einheitliche Regelungen gab es kaum.
2023 ging ein Aufschrei durch die Gastronomie: innerhalb weniger Tage sollten die Wetterschutzelemente abgebaut werden. Im Oktober folgte ein zusätzlicher Beschluss, der eine Verlängerung der erweiterten Außengastroflächen bis Ende 2024 brachte.