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2G auf Weihnachtsmärkten und StraßenTausende Maskenmuffel sind in Köln unterwegs

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Die Schildergasse in Köln 

Köln – Die wieder geltende Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt ist bei vielen Menschen offenbar noch nicht angekommen: Das Ordnungsamt hat allein am Freitag und Samstag in den Fußgängerzonen 8100 Passanten angesprochen und ermahnt, weil sie keinen Mundschutz tragen. Am Freitag waren es genau 2250 Menschen; am Samstag 5850 Personen. Die Stadt weißt ausdrücklich daraufhin, dass seit Freitag auf den Weihnachtsmärkten sowie den Einkaufsstraßen Hohe Straße und Schildergasse eine Maskenpflicht gilt. Beim einem Gang durch die Einkaufsstraßen wurde auch am Montag deutlich sichtbar, dass viele Menschen die Masken nicht trugen oder sie nur unter dem Kinn hängen hatten.

Auf den Weihnachtsmärkten waren die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes auch aktiv. Dort sind 1145 Personen wegen fehlenden Masken angesprochen worden. Es seien vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, teilte ein Sprecher der Stadt Köln mit. Wegen Verstößen gegen die 2-G-Regel sind 2249 Besucher auf den Weihnachtsmärkten angesprochen worden. Auch in die Gaststätten kamen die Einsatzkräfte: So wurden von Freitag bis Sonntag 153 Gaststätten, 1078 Gäste und 137 Angestellte kontrolliert. Hier wurden 22 Verfahren wegen Verstößen eingeleitet.

Respekt-Kampagne soll mehr Verständnis schaffen

Die Stadt Köln appelliert unterdessen an die Bürger mehr Respekt gegen über den Ordnungskräften an den Tag zu legen. Ob Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr oder Ordnungsamt – immer wieder kommt es zu Attacken auf die Sicherheitskräfte. Ein Stadtsprecher sagte, es komme zunehmend zu Beleidigungen, Bedrohungen, Widerständen und auch körperlichen Angriff. Mit der Respekt-Kampagne auf den städtischen Informationsanlagen soll für mehr menschlichen Respekt im gemeinsamen Umgang geworben werden.

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Eine wichtige Neuerung gibt es beim Zutritt zu den städtischen Dienstgebäuden. Ab dem 1. Dezember dürfen nur noch vollständig immunisierte oder getestet Personen die Räume betreten. Ausnahmen gebe es nur bei bei Notfällen oder wenn Bürger von der Stadt vorgeladen oder sonst einbestellt sind, teilte die Stadt mit. Die Anordnung gilt bis zum 19. März 2022.