Mieterschutz mithilfe einer sozialen Erhaltungssatzung soll bald auch in Ehrenfeld gelten. Ein Gutachten bestätigt, dass das Gebiet schutzwürdig ist.
Antrag auf ZielgeradenTausende Ehrenfelder könnten vor Mieterhöhungen geschützt werden
Die soziale Erhaltungssatzung für „Alt-Ehrenfeld“ ist auf der Zielgeraden. Die Bezirksvertretung hat in ihrer vergangenen Sitzung mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU und der FDP und bei Enthaltung der AFD-Vertreterin – beschlossen, dem Rat der Stadt Köln die Aufstellung eines Milieuschutzes für Ehrenfeld-Ost zu empfehlen.
Schon im Jahr 2022 hat die BV dieses Instrument, das langjährige Bewohner eines Viertels vor Luxussanierungen und damit einhergehenden beträchtlichen Mieterhöhungen schützen soll, für den Bereich zwischen Innerer Kanalstraße und Gürtel, begrenzt von Subbelrather- und Weinsbergstraße, auf den Weg gebracht. Einen Aufstellungsbeschluss fasste der Rat im April vergangenen Jahres. Schon dieser erlaubt eine Überprüfung von geplanten Baumaßnahmen und eine anschließende Zurückstellung für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
9000 Haushalte in Köln-Ehrenfeld im Auftrag der Stadt befragt
Das Hamburger Institut für Wohnen und Stadtentwicklung hat daraufhin im Auftrag der Stadt Köln 9000 Haushalte im betroffenen Gebiet befragt, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Schutzsatzung vorliegen. Insgesamt leben in dem Untersuchungsgebiet 18.830 Menschen in 11.830 Haushalten, was der Hälfte der Bevölkerung des Stadtteils Ehrenfeld entspricht.
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Das Institut bejaht in seinem 163 Seiten starken Gutachten die Aufstellung der Schutzsatzung: „Aufgrund der vorhandenen Aufwertungspotenziale besteht die Gefahr, dass bei intensivierter Hebung dieser Potenziale durch die Realisierung einer gehobenen Wohn- und Gebäudeausstattung eine Reduzierung von preisgünstigem Wohnraum resultieren würde, der an anderer Stelle durch den Einsatz von Fördermitteln aufwendig neu geschaffen werden müsste.“
Köln: Drei Gebiete mit Erhaltungssatzung sind bereits realisiert
In Köln gibt es bisher drei Gebiete mit Erhaltungssatzung. Die Stegerwaldsiedlung in Mülheim, seit 1996, das Severinsviertel, seit Januar 2020, und Mülheim-Südwest, seit März 2022. Seit Aufstellung der Satzung für das Severinsviertel sind laut einer Sprecherin der Stadt Köln 47 Anträge auf bauliche Nutzungsänderung in Verbindung mit einem Bauantrag gemäß Landesbauordnung eingegangen. Davon wurden elf Anträge abgelehnt. Ein Bußgeldverfahren sei im Zusammenhang mit der Schutzsatzung bisher noch nie eingeleitet worden.
Für die Stegerwaldsiedlung werde derzeit geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Satzung noch vorlägen, für das Severinsviertel steht eine Überprüfung im Jahr 2025 an. Alle fünf Jahre werden die Grundlagen für eine Erhaltungssatzung erneut geprüft. Der Rat der Stadt Köln wird die Satzung für Ehrenfeld-Ost in seiner nächsten Sitzung am 7. Dezember voraussichtlich beschließen. Im Anschluss wird die Verwaltung die Anwohner im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung über die Folgen der Satzung für Eigentümer und Mieter informieren.