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HaushaltGemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit dem Rücken zur Wand

Lesezeit 2 Minuten
Das Rathaus in Neunkirchen.

Im Rathaus sucht die Gemeindeverwaltung nach Wegen aus dem Defizit.

Einen Hilferuf in Richtung Bund und Land hat Bürgermeisterin Nicole Berka zum Thema Haushalt gemacht.

Bürgermeisterin Nicole Berka und Kämmerer Johannes Hagen haben in der jüngsten Ratssitzung den Haushalt eingebracht. „Wir haben jeden Cent mehrfach umgedreht, aber wir stehen wie viele Kommunen mit dem Rücken zur Wand“, sagte die Bürgermeisterin.

Der Entwurf weist ein Defizit von 3,16 Millionen Euro auf. „Ohne die Hilfe von Bund und Land werden die Städte und Gemeinden es in Zukunft wohl kaum schaffen ihre kommunalen Haushalte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger solide zu planen, geschweige denn ausgeglichen aufzustellen“, betonte Nicole Berka.

Treffen mit Ministerin Scharrenbach

Es gebe erheblichen Gesprächsbedarf mit der Landesregierung. In Kürze wolle sie sich mit anderen Bürgermeistern aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit Ministerin Ina Scharrenbach treffen. Ungeplante Mehrausgaben verschärften die finanzielle Lage zusätzlich.

So stiegen die Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst um voraussichtlich 770.000 Euro. Zudem mache ihr eine Hiobsbotschaft aus Düsseldorf große Sorgen: Die Isolierung von krisenbedingten Mehrkosten bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte sei ab Ende 2023 nicht mehr erlaubt.

Die Erhöhung der Grundsteuer B ist das letzte Mittel.
Nicole Berka, Bürgermeistern von Neunkirchen-Seelscheid

Berka: „Damit gerät die öffentliche Finanzsituation einmal mehr in Schieflage.“ Nach bisheriger Rechtslage hätte die Gemeinde von diesen Mehrkosten im Jahr 2024 rund 1,9 Millionen Euro isolieren können, um damit eine Haushaltssicherung zu vermeiden.

Durch den Wegfall dieser Option durch die Landesregierung wäre die Gemeinde nun zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Um das abzuwenden, schlägt die Verwaltung dem Rat die erstmalige Veranschlagung eines sogenannten globalen Minderaufwands vor. Dabei handelt es sich um eine pauschale Kürzung von Aufwendungen der Haushaltsplanung in Höhe von rund 554.000 Euro vor. Dies reicht allerdings nicht aus.

Um die Lücke zu schließen und einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, ist eine Erhöhung der Grundsteuer B um jeweils 76 Punkte in den Jahren 2024 bis 2026 notwendig, was 10,6 Prozent entspricht. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus führt diese Anhebung zu einer Mehrbelastung von jährlich 56 Euro.

Bei Wasser- und Abwassergebühren, Straßenreinigung und Winterdienst konnten hingegen Überschüsse erzielt werden, die 2024 an die Gebührenzahler zurückgegeben werden sollen. Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt sinkt die Gebührenlast um rund 57 Euro im Jahr. Zumindest 2024 würde die Mehrbelastung aus der Steuererhöhung für viele Haushalte so kompensiert. Berka: „Die Erhöhung der Grundsteuer B ist das letzte Mittel, um handlungsfähig zu bleiben.“