Einem Rentner fehlte das Geld für einen Neuanfang. Die Altenhilfe ermöglichte einem 79-Jährigen den Umzug in eine Einrichtung für „Betreutes Wohnen“.
AltenhilfeRentner den Umzug in „Betreutes Wohnen“ ermöglicht
Das tägliche Leben wurde für den alleinstehenden Rentner immer beschwerlicher. Bis vor einiger Zeit hatte er die Herausforderungen des Alltags noch gut meistern können. Doch mit der Zeit fiel ihm das Einkaufen schwer, weil er nicht mehr so gut zu Fuß ist. Und auch die Wohnung konnte er nicht mehr so sauber halten, wie er es sich eigentlich wünschte. Die mehrfachen Erkrankungen, unter denen er leidet, machten ihm zu schaffen.
Doch ein bestimmtes Maß an Eigenständigkeit wollte sich der 79-Jährige bewahren. Das Angebot der AWO im Oberbergischen Kreis schien ihm verlockend, das betreute Wohnen in einer festen Einrichtung. Allerdings war der Wechsel mit Kosten verbunden. Seine alte Wohnung musste er streichen und teils renovieren lassen, was er in seinem angeschlagenen Zustand natürlich nicht selbst machen konnte.
Aber bezahlen konnte er die Arbeiten eben auch nicht. Überdies hatte er die Wohnung möbliert angemietet, für die neue Bleibe fehlte ihm die Einrichtung. So wandte er sich an den Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM). Deren Beraterin sah gleich, dass der Rentner, der 726 Euro im Monat hat, die Kosten nicht tragen kann. Die SKFM bat die Altenhilfe um einen Zuschuss. Deren Vorstand entschied nach eingängiger Prüfung, die gesamten Umzugskosten zu tragen. (rkk)
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